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Pharmazeutisches Recht
QMS-Satzung der LAK Bayern
Der Vorstand der Bayerischen Landesapothekerkammer hat in der Sitzung vom 8. Mai 2008 seine Geschäftsordnung zum Vollzug der QMS-Satzung vom 7. November 2000 wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) In Ziffer 1 werden die Worte "Er sollte nach Möglichkeit Leiter oder Mitarbeiter einer Apotheke sein" ersetzt durch die Worte "Er sollte Leiter oder mindestens halbtags als Mitarbeiter einer Apotheke beschäftigt sein".
b) In Ziffer 1 werden die Worte "der Mustersatzung der Bundesapothekerkammer" ersetzt durch die Worte "der Mustersatzung für das Qualitätsmanagementsystem der deutschen Apotheken".
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