ADEXA Info

Medikamente von Schlecker, NEM vom Bäcker

Neulich beim Bäcker: "Nur" 19,95 Euro soll die Dose mit den 60 Kapseln kosten, die mich zwei Monate lang mit wertvollen Vitaminen und Mineralstoffen versorgt – empfohlen von einem Heilpraktiker aus Steinhude. Nicht nur in den 28 Bäckereifilialen im Raum Westfalen-Lippe werden sie angeboten, sondern auch auf der Homepage des Bäckereiunternehmens.


 

Merkwürdig, einerseits sitzt den Leuten das Geld doch wirklich nicht locker – und dann nimmt man mal eben für einen blauen Schein beim Experten für Brötchen, Croissants und Vollkornbrot einen Vorrat an Mikronährstoffen mit? Bleibt zu hoffen, dass die Kunden noch wissen, wer die wirklichen Fachleute für eventuell notwendige Vitamine, Mineralien und Spurenelemente sind. Und es ist zu hoffen, dass die Beratung in den Apotheken zu diesem Thema so gut, ausführlich und individuell ist, dass die Kunden den Unterschied auch wirklich spüren. Das hängt natürlich in erster Linie von den Vorgaben der Leitung ab, aber auch von den Fortbildungsaktivitäten im Team und der Motivation der Mitarbeiter. Vielleicht sollte die Apothekerkammer in Westfalen-Lippe auch einmal prüfen, ob die angebotenen Vitamin-Mineral-Kapseln denn auch alle Kennzeichnungspflichten der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (siehe Kasten) erfüllen …

Versandapotheke in NL

Neue Konkurrenz erwächst den Präsenzapotheken nicht nur vom Bäcker, sondern auch von Anton Schlecker. Die Firmengruppe bietet in ihren Filialen von Schlecker, Ihr Platz und drospa nun auch einen Bestell- und Pick-up-Service für die zum Schlecker-Konzern gehörende niederländische Versandapotheke Vitalsana. Dass gerade ausländische Wettbewerber hier von politisch bedingten Vorteilen profitieren können, sollte inzwischen auch den Politikern aufgefallen sein.

Gegenüber den 28 Bäckereifilialen sind die mehr als 11.000 Drogeriemärkte eine spürbar stärkere Bedrohung. Aber auch hier ist zu hoffen, dass der Service in der Apotheke vor Ort einfach besser ist. Für zufriedene Stammkunden bietet solch ein umständlicher Bestellservice ohne Beratungsmöglichkeit schließlich wenig Verlockungen – von einigen Sonderangeboten einmal abgesehen.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

 

Kennzeichnungspflichten für NEM


Die Kennzeichnungspflichten für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind in § 4 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NEMV) geregelt. Zusätzlich zu den allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungspflichten sind folgende Angaben auf der Verpackung vorgeschrieben:
  • die Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend sind, oder eine Angabe zur Charakterisierung dieser Nährstoffe oder sonsti-gen Stoffe,
  • die empfohlene tägliche Ver-zehrmenge in Portionen des Erzeugnisses,
  • der Warnhinweis "Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden." (oder ein Warnhinweis gleichen Sinnes),
  • ein Hinweis darauf, dass NEM nicht als Ersatz für eine aus-gewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten,
  • ein Hinweis darauf, dass die Produkte außerhalb der Reich-weite von kleinen Kindern zu lagern sind.
Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung für NEM dürfen weder behaupten noch unterstellen, dass bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich sei.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.