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DAZ aktuell
Krankenkasse auf Probe
Normalerweise beträgt die Bindungsfrist für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse 18 Monate – auch für Neukunden. KKH-Neukunden haben nun jedoch laut einer Pressemitteilung die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Monate ihre Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Monats zu kündigen. "Mit diesem Angebot ermöglichen wir allen Interessenten, unsere Leistungen sowie unseren Service unverbindlich kennenzulernen", so Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. "Bevor ich mich für ein neues Auto entscheide, mache ich in der Regel ja auch eine Probefahrt." Sei der Versicherte zufrieden, bleibe die Mitgliedschaft bestehen. Die Kündigungsfrist beträgt dann wie bei anderen Kassen 18 Monate. Sei er nicht überzeugt, könne er zu einer anderen Ersatzkasse wechseln.
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