DAZ aktuell

Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt

(gkv/ral). Das gesetzliche Stellungnahmeverfahren zu den vom GKV-Spitzenverband für vier Festbetragsgruppen vorgeschlagene Festbeträge ist abgeschlossen. Am 3. November hat der Spitzenverband nach Auswertung der Stellungnahmen die Festbeträge festgesetzt. Ferner wurden auch Beschlüsse zur Zuzahlungsbefreiung für drei der vier neuen Festbetragsgruppen gefasst.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17. Juli zu insgesamt vier Festbetragsgruppen Beschlüsse gefasst. Es handelt sich um drei Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen), bei der die Vergleichsgrößen aktualisiert wurden. Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Behandlung von Bluthochdruck, Schizophrenie und krankhaften Störungen des Bewegungsablaufs. Zu diesen Gruppen hat der GKV-Spitzenverband die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durchgeführt und nun die Festbeträge festgesetzt. Die Beschlüsse wurden im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 11. November bekannt gemacht und stehen zudem auf der Website des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de im Bereich Vertragspartner/Arzneimittel zum Download bereit. Die neuen Festbeträge treten zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Für drei der vier Gruppen wurden zudem Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Durch den Beschluss sind somit für insgesamt 225 Festbetragsgruppen mit rund 24.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsbefreiungsgrenzen in Kraft.

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