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ADEXA Info
Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
Seit 2007 können Berufspendler für ihre Fahrten zur Arbeitsstätte erst ab dem 21. Kilometer eine Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Den von dieser Kürzung betroffenen ArbeitnehmerInnen entgehen dadurch nach Angaben von Lohnsteuerhilfevereinen bis zu 600 Euro pro Jahr.
Die Begründung: Die Bundesregierung geht vom Werkstorprinzip aus, nach dem die Arbeit erst am Betriebsgelände beginnt und die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als privat mitveranlasst anzusehen sind. Die Richter des Bundesfinanzhofs sehen das – arbeitnehmerfreundlich – anders. Sie würden den öffentlichen Haushalten damit Mindereinnahmen von mehr als 2 Mrd. Euro bescheren.
Karlsruhe entscheidet 2008
Eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht ist deshalb sinnvoll. Die Karlsruher Richter werden noch in diesem Jahr über die Pendlerpauschale entscheiden. "Es ist gut und nötig, dass die ArbeitnehmerInnen bald sichere Erkenntnisse über ihre steuerliche Belastung bekommen", so Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende von ADEXA. "Die Beschränkung auf die Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer war willkürlich und ungerecht. Im Apothekenbereich haben viele MitarbeiterInnen Arbeitswege, die unter 20 Kilometern liegen und die daher nach der Regelung von 2007 leer ausgehen würden."
Für alle betroffenen ArbeitnehmerInnen gibt es auch rückwirkend Hoffnung, die vollen Pendlerkosten für das Jahr 2007 zu bekommen. Allerdings ist zu befürchten, dass die Bundesregierung in diesem Fall die Höhe der Pendlerpauschale künftig weiter senkt. Im Gespräch sind 25 Cent pro Kilometer. Auch eine Senkung des Arbeitnehmerpauschbetrags von derzeit 920 Euro wird diskutiert.
Pendlerpauschale
Was soll ich als Steuerzahler jetzt tun?
Quelle: Bund der Steuerzahler |
Dr. Sigrid Joachimsthaler
Quelle: FTD
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