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Pharmazeutisches Recht
Umlage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg hat mit seinem
Schreiben vom 03.12.2008, die von der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer
Baden-Württemberg am 26. November 2008 beschlossene
Umlage für das Rechnungsjahr 2009 genehmigt. Der Grundbeitrag beträgt
168 Euro bei einer Beschäftigung von mehr als 21 Wochenstunden. Personen,
die bis einschließlich 21 Stunden pro Woche beschäftigt sind, beträgt
der Grundbeitrag 108 Euro. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet oder
Alters- Erwerbs,- oder Berufsunfähigkeitsrente oder Versorgungsbezüge beziehen
und den Apothekerberuf nicht mehr ausüben 72 Euro. Bei einem Jahreseinkommen
aus beruflicher Tätigkeit bis zu 5.200 Euro beträgt der ermäßigte Beitrag 72 Euro. Die weitere Umlage für Apothekenleiterinnen und
Apothekenleiter beträgt 0,095% des im vorausgegangen Kalenderjahr erzielten
Netto-Umsatzes.
Dr. Karsten Diers
Geschäftsführer
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