Pharmazeutisches Recht

Umlage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Genehmigung der Umlage der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg für das Rechnungsjahr 2009

Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg hat mit seinem Schreiben vom 03.12.2008, die von der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 26. November 2008 beschlossene Umlage für das Rechnungsjahr 2009 genehmigt. Der Grundbeitrag beträgt 168 Euro bei einer Beschäftigung von mehr als 21 Wochenstunden. Personen, die bis einschließlich 21 Stunden pro Woche beschäftigt sind, beträgt der Grundbeitrag 108 Euro. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet oder Alters- Erwerbs,- oder Berufsunfähigkeitsrente oder Versorgungsbezüge beziehen und den Apothekerberuf nicht mehr ausüben 72 Euro. Bei einem Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit bis zu 5.200 Euro beträgt der ermäßigte Beitrag 72 Euro. Die weitere Umlage für Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter beträgt 0,095% des im vorausgegangen Kalenderjahr erzielten Netto-Umsatzes.
Dr. Karsten Diers
Geschäftsführer

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