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Regierung glaubt an Schuldenfreiheit zum 1. Januar 2009
Nach derzeitigem Erkenntnisstand sei anzunehmen, dass der Überschuss im Jahr 2007 "in einer ähnlichen Größenordnung liegen könnte wie im Jahr 2006, als die Einnahmen der Krankenkassen um rund 1,64 Millionen Euro höher lagen als die Ausgaben". Dadurch werde ein Großteil der ehemals verschuldeten Kassen bis zu dem vom GKV-Modernisierungsgesetz vorgesehenen Stichtag 31. Dezember 2007 vollständig entschuldet sein. Angaben zur Höhe der Finanzreserven zu diesem Datum würden allerdings erst Mitte 2008 vorlie-gen.
In der Antwort heißt es weiterhin, der AOK-Bundesverband und der Bundesverband der Betriebskrankenkassen hätten dargelegt, dass eine Entschuldung nicht bei sämtlichen ihrer Mitgliedskassen bis zum 31. Dezember 2007 erfolgen könne. Die von diesen Verbänden geleisteten Finanzhilfen und die vorgelegten Sanierungspläne seien jedoch geeignet, eine Entschuldung aller Krankenkassen dieser Kassenarten bis zum 31. Dezember 2008 herbeizuführen.
Restschulden gefährden Fondsstart nicht
Auf die Frage der Linksfraktion, ob auszuschließen ist, dass zum 31. Dezember 2008 – also unmittelbar bevor der Gesundheitsfonds starten soll – noch Krankenkassen verschuldet sind, verweist die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk auf ihre Antwort auf eine entsprechende Anfrage des FDP-Abgeordneten Daniel Bahr. Danach ist die vollständige Entschuldung "keine rechtliche, aber eine wichtige Voraussetzung für den Start des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009".
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