- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 11/2009
- Ab 40 keine künstliche ...
Recht
Ab 40 keine künstliche Befruchtung auf Kassenkosten
(bü). Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen künstliche Befruchtungen für Frauen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, nicht (mit-)finanzieren. Diese Regelung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundessozialgericht. Die ungleiche Behandlung von Ehefrauen vor und nach dem 40. Geburtstag sei sachlich gerechtfertigt; der Gesetzgeber habe damit seinen weiten Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung sei jenseits des 40. Lebensjahres gering.
(Az.: B 1 KR 12/08 R)
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.