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- AZ 19/2009
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Gesundheitspolitik
Original-Biopharmazeutika behaupten sich
Bei den Biopharmazeutika mit abgelaufenem Patent hat sich ein wettbewerbliches Dreiecksverhältnis gebildet: Die gentechnisch hergestellten Originale stehen in Konkurrenz zu ihren Reimporten und den Biosimilars. Anders als bei den klassischen Arzneimitteln, die Generika-Konkurrenz bekommen, scheint es den gentechnisch hergestellten Originalpräparaten bislang zu gelingen, sich auch nach dem Auslaufen des Patentschutzes im Markt zu behaupten. So hat etwa das Originalpräparat des Epoetin alpha auch rund anderthalb Jahre nach dem Markteintritt des ersten Biosimilars noch einen Marktanteil von rund 38 Prozent (gemessen an den abgegebenen Standardeinheiten, z. B. Ampullen). Die Biosimilars liegen mit einem Marktanteil von rund 53 Prozent knapp davor, während die Reimporte des Originals lediglich auf 9,5 Prozent kommen. Ihr Anteil hatte vor dem Auftreten der Epo-Biosimilars immerhin bei rund 28 Prozent gelegen, während das Original knapp drei Viertel des Marktes auf sich vereinte. Auch bei dem Wirkstoff Filgrastim liegt das Original trotz der seit einem halben Jahr bestehenden Biosimilar-Konkurrenz noch immer bei einem Marktanteil von etwa 34 Prozent. Seine Nachahmer kommen auf einen Anteil von rund 22 Prozent. Hier beherrschen die Reimporte mit einem Marktanteil von ca. 44 Prozent nach zwischenzeitlichen Verlusten wieder den Markt.
Diese Entwicklung ist nach Auffassung der Fachleute von Insight Health unter anderem in der Herstellung begründet, da sich diese bei einem biologischen Nachahmerpräparat anders als beim klassischen chemischen Generikum deutlich von der des Originalherstellers unterscheidet. Auch Ärzte sind vorsichtig – jedenfalls soweit es darum geht, einen Patienten, der bereits mit einem gentechnisch hergestellten Präparat behandelt wird, auf ein Biosimilar umzustellen. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft empfiehlt, Patienten in der ersten Zeit nach Umstellung engmaschig wie bei einer Neueinstellung zu überwachen. Soll ein Patient dagegen erstmals mit einem biotechnologisch hergestellten Präparat behandelt werden, entscheiden sich die Ärzte bei Epoetin alpha bereits in etwa jedem zweiten Fall für ein Biosimilar.
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