Gesundheitspolitik

Durchbruch im Diamorphin-Streit

Bundestag: Diamorphin soll verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel werden

Berlin (ks). Seit mehr als zwei Jahren ist die diamorphin-gestützte Behandlung Schwerstopiatabhängiger Zankapfel in der Großen Koalition. Während sich die SPD seit dem Auslaufen der "Heroin-Studie" im Jahr 2007 dafür einsetzt, diese Therapieform für einen eng umgrenzten Patientenkreis in die Regelversorgung aufzunehmen, will die Union sich bestenfalls auf weitere Modellprojekte einlassen. Nun hat sich die SPD mit Unterstützung der drei Oppositionsfraktionen durchsetzen können.

Am 28. Mai beschloss der Bundestag mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf, auf den sich im Januar Abgeordnete der SPD, der Grünen, der FDP und der Linken geeinigt hatten. Dieser sieht vor, künstlich hergestelltes Heroin – Diamorphin – als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel einzustufen. Derzeit erfolgt die Vergabe von Diamorphin an Schwerstabhängige lediglich auf Basis von Ausnahmegenehmigungen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Durch Änderungen im Betäubungsmittelgesetz und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sollen nun die Voraussetzungen geschaffen werden, um die diamorphin-gestützte Behandlung in die Regelversorgung zu überführen. Der Entwurf enthält sowohl für die behandelnden Ärzte als auch für die potenziellen Patienten strikte Vorgaben. Ob eine solche Therapie letztlich auch von den Kassen zu finanzieren ist, soll der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden.

Sondervertriebsweg

Eine Besonderheit enthält der Gesetzentwurf beim Vertriebsweg: Diamorphin soll danach nicht klassisch vom Hersteller über den Großhändler und die Apotheke geliefert werden, sondern unmittelbar vom pharmazeutischen Unternehmer zur behandelnden Einrichtung. Damit soll ausweislich der Begründung dem Umstand Rechnung getragen werden, "dass Diamorphinbestände, auch in der Form einer Arzneimittelzubereitung, in hohem Maße gefährdet sind, weil eine erhebliche kriminelle Energie auf die Beschaffung dieses Stoffes gerichtet ist". Dies mache Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, die von Apotheken nicht erwartet werden könnten.

Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), ist die Entscheidung des Bundestages ein "Durchbruch": Mit der Diamorphin-Behandlung könne das Überleben von Schwerstopiatabhängigen, denen anders nicht geholfen werden kann, gesichert und den Betroffenen "eine Perspektive für ihr Leben" gegeben werden. Jetzt gelte es, sich dafür einzusetzen, dass die ärztlichen Behandlungskosten und die Medikamente im Rahmen dieser Therapie zu GKV-Regelleistungen werden können, so Bätzing.

Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet und dort voraussichtlich am 10. Juli im Plenum abschließend behandelt werden. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

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