Gesundheitspolitik

Mit Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Bundesopiumstelle informiert: Was ist bei Urlaubsreisen zu beachten?

Berlin (ks/bfarm). Patienten, die auf eine Behandlung mit ärztlich verordneten Betäubungsmitteln angewiesen sind, können diese auf Auslandsreisen "in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge" mit sich führen. Allerdings sollten sie sich vorher informieren, welche Bescheinigungen sie benötigen. Darauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor Beginn der Urlaubszeit erneut hin.

Viele Patienten sind auf Medikamente angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Auch wenn sie körperlich reisefähig sind, scheuen sich Betroffene oftmals davor, ins Ausland zu reisen. Sie sorgen sich um die Qualität der medizinischen Versorgung am Ferienort und fürchten, Probleme mit dem Zoll oder der Polizei zu bekommen, wenn sie Betäubungsmittel mit sich führen.

Nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) können von einem Arzt verschriebene Betäubungsmittel aber in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitgeführt werden. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) sollte die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen. Um alle unverzichtbaren Medikamente auch bei Reisen in andere als die oben genannten Länder mitnehmen zu können, rät die Bundesopiumstelle Patienten, sich eine ärztliche Bescheinigung, möglichst in englischer Sprache ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält, und diese bei der Reise mitzuführen.

Es bestehen jedoch keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Einige Länder verlangen Importgenehmigungen, schränken die erlaubte Menge ein oder verbieten die Mitnahme von Betäubungsmitteln sogar generell. Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt das BfArM, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden Bestimmungen zu erkundigen. Wenn die Mitnahme von Betäubungsmitteln in das Reiseland nicht möglich ist, sollte geklärt werden, ob die benötigten Mittel (oder ein äquivalentes Produkt) am Urlaubsziel verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können.

Aktuelle Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln einschließlich des Formulars sowie die Liste der für die Beglaubigung zuständigen Stellen können auf den Internetseiten des BfArM (www.bfarm.de) heruntergeladen werden.

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