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- AZ 26/2009
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Gesundheitspolitik
Phantasievolle Kassen
Formalverstöße und klassisch irreführende Werbung sind bei Apotheken immer seltener Thema. "Wir sehen aber zahlreiche Versuche, geltende Vorschriften durch besondere Vertriebskonstruktionen zu umgehen", so Köber. Während deutsche Apotheker beim Verkauf rezeptpflichtiger Arzneimittel klar an feste Preise gebunden sind, berufen sich ausländische Versandapotheken bekanntermaßen darauf, dass diese Regelungen für sie nicht gelten. So führte die Wettbewerbszentrale etwa Prozesse gegen eine Apothekerfamilie, die mehrere Apotheken im Raum Burscheid und parallel dazu eine Versandapotheke in Holland betreibt. Durch die Kooperation versprachen sie ihren deutschen Kunden holländische Preisvorteile bei gleichzeitiger Beratung vor Ort.
Auch bei den Kassen ist Bewegung in den Wettbewerb gekommen. Seit der Beitragssatz kein Marketinginstrument mehr ist, werben einige von ihnen bei Wechselwilligen mit Test- oder Schnuppermitgliedschaften. Doch anders als mit der Werbung suggeriert, könne der Verbraucher nach einer Testphase nicht wieder in seine alte Kasse zurückkehren, so Köber. In einem anderen Fall warnte eine BKK ihre Versicherten vor einem übereilten Kassenwechsel mit dem Argument, dass man 18 Monate an diese Kasse gebunden sei, wenn diese Zusatzbeiträge verlangt. Dabei verschwieg sie, dass in genau diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen hat.
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