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Wirtschaft
Urlaub 2009: Zusatzversicherung lohnt sich
Doch kann es durchaus sein, dass die von der deutschen Krankenkasse ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (oder der ersatzweise ausgestellte Anspruchsausweis) vom Arzt abgelehnt wird oder dass eine "Kassenpraxis" überfüllt ist. Außerdem sind die deutschen Urlauber im Ausland, wie die Einheimischen, verpflichtet, auch höhere als die hierzulande üblichen Eigenbeteiligungen zu akzeptieren. Schon deshalb empfiehlt es sich, bei der Krankenkasse das für das Urlaubsland vorliegende Merkblatt zu besorgen.
Wer im Urlaub eine Arztrechnung selbst bezahlt hat, etwa weil der ausländische Arzt nicht bereit war, einen "Kassenpatienten" zu behandeln, der kann nach der Rückkehr seine Krankenkasse um Erstattung bitten. Diesem Wunsch wird aber nur entsprochen, wenn detaillierte und quittierte Belege vorgelegt werden. Außerdem gibt es maximal den Betrag zurück, der bei einer Behandlung in Deutschland von der Krankenkasse aufzubringen gewesen wäre. Und schließlich kann der Erstattungsbetrag um einen Abschlag für zusätzliche Verwaltungsarbeit gemindert werden.
Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist schon für Jahresbeiträge von weniger als 10 Euro (Singles) beziehungsweise 20 Euro (Familien) zu haben. Eine Liste der Versicherer ist bei den gesetzlichen Krankenkassen zu haben. So ausgestattet, ist man weitgehend sowohl in den "Abkommensländern" als auch in den Staaten versichert, mit denen kein Sozialabkommen besteht. Wichtig: Auch ein medizinisch notwendiger Rücktransport an den Wohnort sollte eingeschlossen sein; die gesetzlichen dürfen solche Kosten nicht übernehmen.
Obwohl sich Versicherungsschutz für Private auf die ganze Welt erstreckt, kann auch ihnen empfohlen werden, für den Auslandsurlaub eine spezielle Krankenversicherung abzuschließen – damit sie im Falle eines Falles daraus Leistungen beziehen und ihren "Schadenfreiheitsrabatt" aus der Hauptversicherung schonen. Allerdings sollten sie darauf achten, nicht bei einer Versicherung zu landen, die in ihren Versicherungsbedingungen vorsieht, lediglich "vorzuleisten" und gegebenenfalls anschließend mit dem Hauptversicherer abzurechnen – was eine Beitragsrückzahlung aus der Hauptversicherung zumindest schmälern würde. Reine private Krankenversicherer, die (auch) Zusatzversicherungen anbieten, sehen solche Verrechnungen jedoch nicht vor.
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