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- AZ 27/2009
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Gesundheitspolitik
Generikaabschläge: Erste Arzneimittelhersteller wollen nachzahlen
Seit April 2006 steht den Krankenkassen laut Gesetz ein Abschlag in Höhe von zehn Prozent des Herstellerabgabepreises für "patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel" zu (§ 130a Abs. 3b SGB V). Doch einige Hersteller hielten diese Definition offenbar für nicht eindeutig und kennzeichneten einen Teil ihrer Präparate fehlerhaft als abschlagsfrei. Seit Anfang 2009 haben die Hersteller akzeptiert, dass sie für die fraglichen Produkte den erhöhten Rabatt zahlen müssen. Doch die Frage, ob die Abschläge auch rückwirkend für die Jahre 2006 bis 2008 zu zahlen sind, scheidet die Geister.
Kassen beklagen Ausfälle von 250 Millionen Euro
Die Krankenkassen gehen von Abschlägen in Höhe von rund 250 Mio. Euro aus, die ihnen in den drei fraglichen Jahren entgangen sind. Auf dieses Geld wollen sie selbstverständlich nicht verzichten. Auf der Grundlage eines mit den Verbänden der pharmazeutischen Unternehmer und Apotheker konsentierten Leitfadens, der die Kriterien zur Abschlagsbefreiung klar abgrenzt, hat der GKV-Spitzenverband eine systematische Überprüfung all jener von den Herstellern als abschlagsbefreit gekennzeichneten Arzneimittel eingeleitet. Insgesamt stehen 147 Hersteller im Verdacht, falsch gemeldet zu haben. Die Anzahl der "dicken Fische" ist jedoch überschaubar.
Bislang waren die Kassen mit ihren Forderungen gegenüber den Herstellern noch zurückhaltend. Sicherlich nicht zuletzt, weil die Apotheken für das Inkasso des Herstellerrabatts für die Kassen zuständig sind – und die sitzen damit bei diesem Streit zwischen Herstellern und Kassen erheblich in der Klemme. Mittlerweile haben die Kassen bereits erklärt, ihre Forderungen tatsächlich einzuziehen. Zuvor erneuerten sie ihren Appell an die betroffenen Hersteller, die fehlenden Abschläge gemäß dem geltenden Recht nachzuzahlen.
Zahlung trotz rechtlicher Bedenken
Eigenen Angaben zufolge hat der GKV-Spitzenverband bisher sechs Hersteller konkret aufgefordert, ihren Zahlungswillen gegenüber dem Deutschen Apothekerverband (DAV) sowie den Kassen zu bekunden. Vier Hersteller haben daraufhin – trotz teilweise gegenteiliger Rechtsauffassung – ihre Zahlungsbereitschaft zu dem ausstehenden Abschlagsvolumen für bestimmte Produkte im zweistelligen Millionenbereich erklärt. Bei einem Hersteller steht die Klärung des Beginns des Anspruchszeitraumes noch aus, ein weiterer hat noch Fragen zum Abwicklungsverfahren. Ob die pharmazeutischen Unternehmer trotz ihrer Zahlung eine gerichtliche Entscheidung über die Abschlagspflicht herbeiführen werden, ist noch nicht ausgemacht, aber durchaus wahrscheinlich.
Beim DAV freut man sich zwar über jede Zahlungszusage. Allerdings ist man hier erst beruhigt, wenn dieser Zusage auch Taten folgen. Schon in der vorvergangenen Woche hatte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker die Hersteller aufgefordert, ihre Hinhalte-Taktik aufzugeben und die ausstehenden Zahlungen zu leisten. Welchen Erfolg die Appelle der Kassen und des DAV haben, muss sich nun noch zeigen.
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