Recht

Internet-Anbieter dürfen Widerrufsrecht nicht "abnehmen"

(bü). Anbieter von – an anderer Stelle kostenlos zu erhaltender – Software (hier: Opendownload.de) sind nicht berechtigt, vom potenziellen Kunden zu verlangen, sich mit folgender Aussage einverstanden zu erklären: "Ich ... verzichte auf mein Widerrufsrecht". Nach Ansicht des Landgerichts Mannheim verstößt das Unternehmen damit gegen das Wettbewerbsrecht, weil ein solcher Verzicht gar nicht möglich sei. Die von der Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengte Klage hatte allerdings in einem Punkt keinen Erfolg: Der Anbieter sei nicht verpflichtet, den von ihm verlangten Preis für die gesamte Laufzeit anzugeben (er hatte sich hier auf die Angabe für ein Jahr beschränkt, obwohl der Vertrag über zwei Jahre läuft).

(Az: 2 O 268/08)

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