Recht

Die Ex muss wieder voll arbeiten, wenn das Kind "versorgt" werden kann

(bü). Ein geschiedener Mann, der mit seiner Exfrau ein Kind hat, das bei der Mutter lebt, kann – unter Umständen – verlangen, dass die Mama (die als Lehrerin eine 7/10 Stelle hat) wieder voll arbeitet, damit er die Ehegatten-Unterhaltszahlungen einstellen kann. Voraussetzung ist, dass es der Mutter und dem (hier: 7jährigen) Sohn zumutbar ist, den Jungen ganztags betreuen zu lassen und derartige Möglichkeiten ausreichend vorhanden sind. Entscheidend, so der Bundesgerichtshof, seien jedoch die Umstände des Einzelfalles, die dann jeweils von den Familiengerichten zu prüfen sind. (Im konkreten Fall ging es um 830 Euro, die der Mann monatlich an seine Exfrau überweist, nachdem sich das Paar nach sechs Jahren Ehe getrennt und nach weiteren drei Jahren geschieden hatte. Die Vorinstanz muss nun klären, ob das – an Asthma leidende Kind – vollzeitig in einen Hort unterzubringen ist.) – Der Kindesunterhalt ist hiervon nicht betroffen.

(Az.: XII ZR 74/08)

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