Gesundheitspolitik

Kosten-Nutzenbewertung für Impfstoffe?

HPV-Impfung: G-BA fordert genauere Prüfung

Berlin (ks). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) möchte vom Bundesgesundheitsministerium klären lassen, ob künftig auch Impfstoffe einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden können. Anlass gibt die hierzulande sehr kostspielige Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs, deren Kosten die gesetzlichen Kassen seit Sommer 2007 übernehmen.

"Alle Beteiligten im G-BA vertreten die Auffassung, dass die Bewertung von Impfungen und dafür eingesetzter Impfstoffe denselben wissenschaftlichen Anforderungen der evidenzbasierten Medizin unterliegen muss, wie dies in der Verfahrensordnung des G-BA für Methodenbewertungen vorgeschrieben ist", schreibt der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess in seinem aktuellen Newsletter. Deshalb müssten auch die aufgeworfenen Zweifel an der Effektivität der HPV-Impfung wissenschaftlich nach diesen Bewertungskriterien überprüft werden. Zusätzlich, so Hess, müsse in Anlehnung an § 35b SGB V eine Bewertung der Kosten-Nutzen-Relation erfolgen. Eine unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift scheitere aber daran, dass der Einsatz von Impfmitteln wahrscheinlich rechtlich nicht den Bewertungsvorschriften des SGB V für den Einsatz von Arzneimitteln in der Krankenbehandlung unterliegt. Der G-BA möchte die Frage daher politisch durch das BMG klären lassen.

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