- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 40/2009
- Selbstmedikation – ...
Selbstmedikation – nicht ohne Apotheker
Erstmals auf einer Pressekonferenz zum Apothekertag hatte die ABDA in diesem Jahr einen Kurzvortrag aufs Programm gesetzt. Professor Schulz von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker stellte das von der ABDA unter-stützte Projekt "Arzneimittelbezogene Probleme in der Selbstmedikation" vor.
Die Erkenntnisse, die sich aus dieser aktuellen Untersuchung ziehen lassen, sind eindeutig: Selbstmedikation ohne apothekerliche Beratung ist nur suboptimal und kann Risiken bergen. Denn in fast 20 Prozent der Fälle kommt es zu sogenannten arzneimittelbezogenen Problemen unterschiedlichster Art. Hierzu zählen beispielsweise die Feststellung, dass die Erkrankung des Kunden keine Indikation für ein Selbstmedikationsarzneimittel ist, dass das vom Kunden verlangte Präparat ungeeignet für die Erkrankung ist, dass die Anwendungsdauer zu lange war oder dass das Präparat falsch dosiert wurde. Mit der Beratung des Apothekers konnten rund 90% der Probleme ganz oder teilweise gelöst werden: entweder schickte der Apotheker den Patienten zum Arzt oder er wählte ein anderes Selbstmedikationspräparat für den Patienten aus.
Eine solche Untersuchung, die den Nutzen der Beratung durch den Apotheker auch in der Selbstmedikation zeigt, war längst überfällig. Sie gibt der Berufspolitik überzeugende Zahlen an die Hand, dass es ohne Apothekerberatung nicht geht. Nicht gehen darf. Denn es gibt Risiken – selbst in der vermeintlich harmlosen Selbstmedikation. Oder anders formuliert: der Nutzen, den ein Patient aus der Selbstmedikation mit Beratung durch den Apotheker zieht, ist nicht zu unterschätzen und trägt wesentlich zur Gesundung bei. Die Ergebnisse dieser Untersuchung liefern klare Argumente gegen den Arzneiversandhandel, der eine beratungslose Zone darstellt. Vor dem Hintergrund dieser Untersuchung ist es schon unglaublich, dass die Politik im Versandhandel lediglich die Option zur Beratung toleriert, was faktisch auf eine Nichtberatung im Versandhandel hinausläuft. Unser Bundesgesundheitsministerium setzte sogar einen tschechischen Versender auf die Liste der als sicher geltenden OTC-Versandapotheken für Deutschland.
Diese Untersuchung liefert aber auch Argumente gegen das zurzeit schleichend einsetzende Abdriften von OTC-Präparaten aus der Apothekenpflicht (zum Beispiel ACC). Sie sollte den Sachverständigen im Ausschuss für Apothekenpflicht die Augen weit öffnen, dass OTC in die Apotheke gehören.
Peter Ditzel
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.