Grünes Licht für Spectrum|K-Ausschreibung

Vorgabe eines Mindestrabatts ist vergaberechtskonform

Berlin (ks). Die Krankenkassen, in deren Namen das Gemeinschaftsunternehmen Spectrum|K Rabattverträge für Arzneimittel ausgeschrieben hat, können aufatmen. Wie Spectrum|K mitteilte, hat die Vergabekammer des Bundes mit Beschluss vom 29. September (Az.: VK 3-166/09) die Ausschreibungsmodalitäten bestätigt. Der Nachprüfungsantrag eines Pharmaunternehmens wurde damit vollumfänglich zurückgewiesen.

Die Vorgabe eines Mindestrabatts als Bedingung einer erfolgreichen Teilnahme an der Ausschreibung sei nach der Entscheidung der Vergabekammer rechtens, so Spectrum|K. Die Kalkulationsfreiheit der pharmazeutischen Unternehmer bleibe hiervon unberührt. Aber auch die Zuschlagserteilung an vier Bieter pro Fachlos ließen die Wettbewerbshüter durchgehen. "Diese Entscheidung ist ein wesentlicher Erfolg auf dem Weg zum Abschluss von Rabattverträgen", hieß es bei Spectrum|K. Die Festlegung einer Rabattmindesthöhe von 10 Prozent im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen unterstütze das Ziel des Gesetzgebers, Effizienzreserven in der Arzneimittelversorgung zu erschließen.

An der Ausschreibung beteiligt sind 79 Betriebskrankenkassen und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Sie versichern insgesamt rund 7,3 Millionen Menschen.

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