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- AZ 43/2009
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Der Dauerbrenner
Sie ahnen, was jetzt kommt: Rabattverträge. Auch zwei Jahre nach ihrer Einführung vergeht kaum eine Woche, in der nicht eine Pressemitteilung ins Haus kommt, die einen neuen Rabattvertragsstreit, einen neuen Missstand oder neue Ungereimtheiten mit diesem Sparinstrument aufzeigt. Live vor Ort in der Apotheke, wo Sie täglich mit diesen Vorschriften kämpfen müssen, können Sie ein Lied davon singen, wie dieses Instrument Ihre Abläufe dominiert. Sei es beim Heraussuchen, sei es bei der Abgabe und im Gespräch mit den Kunden. Und letztlich sogar noch bei der Abrechnung, wenn wieder einmal eine Retaxation ins Haus steht.
Auf der letzten Diskussionsveranstaltung des ProGenerika-Verbands (siehe linksstehenden Beitrag) flogen denn auch die Fetzen zwischen Christopher Hermann, dem für die Rabattverträge zuständigen Chefverhandler der AOK, und Karl-Heinz Resch von der WISO-Abteilung der ABDA. Denn noch immer ungeklärt sind die Probleme des "gleichen Indikationsbereichs", der nicht bei allen austauschfähigen Generika vorhanden ist, und die unterschiedlichen Mengen für die N-Größen ("identische Packungsgröße"). Für den Krankenkassen-Vertreter spielt denn auch eine nicht vorhandene Indikation im Beipackzettel keine Rolle – wozu gibt es denn Ärzte und Apotheker, bei denen man nachfragen kann. Resch hält die Austauschbarkeit trotz ungleicher Indikationsgebiete als Versorgungslotterie für die Versicherten. Recht hat er. Und das Unding der Austauschbarkeit unterschiedlich großer N3-Größen ist eine juristische Kuriosität erster Klasse. Und ob es vorteilhaft ist, dass pro Wirkstoff nur ein Hersteller pro Gebiets- und Fachlos zum Zuge kommt – darüber lässt sich streiten.
Immerhin, mittlerweile reift selbst bei der AOK die Erkenntnis, dass es Besseres als Rabattverträge geben könnte. Für Resch sind es die Zielvereinbarungen, die leider nicht aus den Startlöchern kommen. Für Hermann sind es kassenindividuelle Positivlisten – mit denen man auch als Apotheker liebäugeln könnte. Einfacher als die Rabattverträge dürften sie allemal sein.
Während hier noch über Rabattverträge gestritten wird, antichambriert Blisterkönig Kohl bei der EU in Brüssel, um der Kommission und anderen Gremien der EU Appetit auf eine arztgestützte Verblisterung zu machen, am besten wohl nach vertikaler Kohl-Art: Importe, Verblisterung, eigene Franchise-Apotheken. Die Entscheider – auch in der EU – müssen nur noch überzeugt werden, dass die Kassen mit Kohlschen Blistern Geld sparen können … aber zu welchem Preis!
Peter Ditzel
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