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- AZ 45/2009
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Existenzgründung erfordert Vorsorge-Check-up
"Immerhin jeder zehnte Erwerbstätige übt seinen Beruf auf selbstständiger Basis aus. Auffällig ist die höhere Quote bei Männern gegenüber Frauen. Im Gesamtschnitt weist das männliche Geschlecht 13,5 Prozent aus, das weibliche 7,3 Prozent. Die Gründe dürften darin liegen, dass die Herren der Schöpfung eher ein Risiko eingehen und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, während die Damen nach wie vor aufgrund von Erziehungszeiten stärker eingebunden sind und eine Existenzgründung länger planen. Unabhängig vom Geschlecht erfordert der berufliche Neustart einen Vorsorge-Check-up. Der komplette Vermögensaufbau, die Altersvorsorge und der Versicherungsschutz sind hinsichtlich der veränderten Situation zu analysieren und meist neu zu ordnen", so ein Vorsorgeberater des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD).
Privaten Krankenschutz nutzen
Zum Neustart gehört ein Versicherungspaket, das die elementaren Risiken im Beruf und im Privaten umfasst. Daher sollte dieser Teil des Check-ups oben auf der Agenda stehen und vor Beginn der Selbstständigkeit erledigt sein. Je nach Tätigkeit und Größe des Unternehmens unterscheidet sich der Bedarf an Policen. Ohne Wenn und Aber benötigen Existenzgründer einen geeigneten Haftpflichtschutz. Diesen gibt es in vielen Varianten und kann sehr genau auf die Bedürfnisse zugeschnitten werden. Zum Beispiel ist für beratende Berufe eine Versicherung nötig, die den Schaden aus einer Fehlberatung übernimmt. Dasselbe gilt im Falle von Mitarbeitern, da die Haftung beim Firmeninhaber liegt.
Besonderes Augenmerk gilt der Krankenversicherung. Im Gegensatz zu Angestellten, die erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4050 Euro Zugang zu privaten Krankenkassen haben, können sich Selbstständige generell privat krankenversichern. "Und das ist ihnen auch zu empfehlen. Es ist kein Geheimnis, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahren schrumpft – und das bei kontinuierlich steigenden Beiträgen. Selbstständige sollten den privaten Krankenschutz nutzen, da sie sich hier einen individuellen Leistungskatalog zusammenstellen können. Wichtig ist neben dem reinen Krankenschutz, gerade für Gründerinnen und Gründer, der Aspekt Krankentagegeld. Dieser Baustein fängt einen etwaigen Verdienstausfall ab und zahlt eine – dem Einkommen angepasste – vereinbarte Tagespauschale, unabhängig davon, ob man im Krankenhaus oder zu Hause ist", so ein AWD-Sprecher.
Welche weiteren Policen sinnvoll sind und welche entbehrlich, klären Existenzgründer am besten im Gespräch mit einem Versicherungsfachmann. Denn die Bandbreite ist zu groß und die Entscheidung zu wichtig, als dass es in Eigenrecherche möglich wäre, einen idealen Schutz zusammenzustellen. Während Rechtsschutz und Berufsunfähigkeit noch zu den bekannteren Versicherungsthemen gehören, sind Betriebskosten- oder Vertrauensschadenspolicen eher unbekannt und könnten doch wichtig sein.
Vorsorge mit Steuervorteil
Neben der Versicherungsfrage sind die Absicherung der Arbeitskraft, der Vermögensaufbau und die Altersvorsorge genau zu beleuchten. Denn mit dem Eintritt in die Selbstständigkeit ändert sich häufig die Einkommenssituation. Sie ist nicht mehr so kalkulierbar wie im Angestelltenverhältnis. Dazu kommt in der Regel der Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das erhöht die Bedeutung der privaten Altersvorsorge zusätzlich. Wie der richtige Mix aussieht, hängt von zahlreichen Faktoren wie zum Beispiel Familienstand und -planung, Anlagezielen oder Risikoprofil ab. Eine interessante, da staatlich geförderte Variante heißt Rürup-Rente. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist sie Selbstständigen und Freiberuflern zugänglich, die einen Zugang zur Riester-Rente nur über ihren unmittelbar förderberechtigten Ehepartner erhalten.
Die Rürup-Rente besticht durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs und den damit verbundenen Steuervorteilen. Im Jahr 2009 erkennt das Finanzamt 68 Prozent der Einzahlungen als Sonderausgaben an. Und das immerhin aus Beiträgen bis zu 20.000 Euro (Alleinstehende) oder 40.000 Euro (Verheiratete), abzüglich eventueller Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk. Der absetzbare Teil steigt pro Jahr um zwei Prozent auf 100 Prozent im Jahr 2025. Im Gegenzug sind die Rentenauszahlungen anteilig steuerpflichtig, ab dem Jahr 2040 voll (zu 100 Prozent). Da aber im Normalfall der persönliche Steuersatz eines Rentners geringer als zu berufstätigen Zeiten ist, lohnt sich diese Vorsorgevariante für Selbstständige und sollte in der gesamten Planung berücksichtigt werden.
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