Wirtschaft

Steuerrecht: Auch ein Steuerberater bezieht die "FAZ" privat

(bü). Auch ein als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beschäftigter Arbeitnehmer kann seinen Aufwand für die Tageszeitung Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) nicht als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen herunterrechnen. Das Hessische Finanzgericht sah bei dem Zeitungsleser keine "nahezu ausschließliche berufliche Nutzung". Dagegen spreche bereits der "breit gefächerte Inhalt der FAZ". Dass der Steuerzahler zusätzlich noch eine lokale Tageszeitung abonniert hatte, sei in diesem Zusammenhang unbedeutend.

(Az.: 9 K 2738/05)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.