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- AZ 45/2009
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Zuschüsse für Studenten mit BAföG
Der Beitrag für die Krankenversicherung versicherungspflichtiger Studenten beträgt monatlich 53,40 Euro. Daneben haben Studierende auch den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung zu zahlen. Er beläuft sich derzeit auf 9,98 Euro im Monat bzw. 11,26 Euro monatlich für kinderlose Studenten nach Vollendung des 23. Lebensjahres. Insgesamt sind als Beitrag monatlich 63,38 Euro bzw. für kinderlose Studenten nach Vollendung des 23. Lebensjahres 64,66 Euro im Monat zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Studenten mit Anspruch auf BAföG-Leistungen erhalten auf Antrag zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag einen Zuschuss, und zwar monatlich 54 Euro für die Kranken- und 10 Euro im Monat für die Pflegeversicherung.
Bei der Berechnung der Beiträge sind den Studierenden Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, Auszubildende des Zweiten Bildungsweges, Fachschüler und Berufsfachschüler gleichgestellt.
Auf Antrag kann sich ein Student oder Praktikant auch von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreien lassen und der privaten Kranken- und Pflegeversicherung beitreten. Diese Befreiung bei der erstmaligen Immatrikulation wirkt für alle weiteren Einschreibungen bzw. Rückmeldungen, gilt also für das gesamte Studium.
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