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- AZ 48/2009
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Neue Variante bei der Arzneimittelauswahl
Dabei geht es um zehn patentfreie Moleküle aus dem generischen Programm von Winthrop und um die Originalpräparate Corvaton und Stangyl von Sanofi-Aventis, für die ein Rabattvertrag zwischen dem Hersteller und der AOK besteht. Neben diesen exklusiven Verträgen mit der AOK existieren weitere Verträge mit anderen Krankenkassen, nach denen diese Produkte ebenfalls rabattiert werden, wobei allerdings auch mit anderen Herstellern Rabattverträge über die gleichen Wirkstoffe bestehen können. Einzelnen Apotheken wurde nun eine Vereinbarung angeboten, in der sie sich dazu verpflichten diese Präparate bei Patienten anderer Krankenkassen, bei denen diese Produkte ebenfalls rabattiert sind, bevorzugt abzugeben. Dabei geht es also um die Auswahlmöglichkeit des Apothekers, wenn mehrere Rabattverträge für einen Wirkstoff bestehen. Im Gegenzug zu dieser Verpflichtung sollen die Apotheker die betreffenden AOK-Moleküle von Winthrop bei Direktbestellung zum Herstellerabgabepreis beziehen können. Die Vereinbarung ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar und endet automatisch bei Beendigung der AOK-Rabattverträge.
Was auf den ersten Blick als interessante zusätzliche Spanne für die Apotheken erscheint, sehen kritische Beobachter aus den Kreisen der Apothekerkammern und -verbände jedoch problematisch. Sie befürchten einen möglichen Verstoß gegen § 10 Apothekengesetz. Danach dürften Apotheker sich nicht verpflichten, bestimmte Arzneimittel bevorzugt abzugeben. Eine abschließende rechtliche Bewertung steht bisher aus.
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