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- AZ 48/2009
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Rabattverträge umfassend betrachten
Die Diskussion um Rabattverträge wurde bisher aus Sicht der Krankenkassen nahezu ausschließlich unter Sparaspekten geführt. Dass bei ihren Versicherten, bei Ärzten und Apothekern – möglicherweise auch bei den Kassen selbst – erhebliche Mehrbelastungen entstehen, wurde von anderer Seite zwar immer wieder angeführt; bei den Kassen selbst schien die Kritik jedoch zu verhallen.
Der nun veröffentlichten Studie zufolge sind jedoch gerade die betroffenen Patienten nicht glücklich mit den Verträgen. So klagen 49 Prozent der für die Untersuchung Befragten über Nebenwirkungen nach der Umstellung auf ein rabattiertes Arzneimittel. Jeder Vierte gibt sogar an, starke Nebenwirkungen zu verspüren. So ist es kaum verwunderlich, dass 63 Prozent grundsätzlich ihr altes Medikament zurückhaben wollen. Dafür wären immerhin etwas mehr als die Hälfte dieser Patienten auch bereit, eine Aufzahlung zu leisten – am ehesten jene, die über starke Nebenwirkungen klagen. Zudem erklärten 9 Prozent der Befragten, dass sie aufgrund der Umstellung ambulante oder stationäre Krankenhausbehandlungen in Anspruch nehmen mussten. Jedem Vierten entstanden darüber hinaus auch finanzielle Mehrkosten. Diese fielen etwa über ergänzende Medikamente, Rückumstellungen, Pflege- und Betreuungskosten oder Fahrtkosten aufgrund der zusätzlichen Arztbesuche an. Die Patientenbefragung sagt schließlich auch etwas über den zeitlichen Mehraufwand für Apotheker und Ärzte aus: 53 Prozent der Patienten erklärten, erstmals in der Apotheke über die Umstellung auf ein Rabatt-Arzneimittel informiert worden zu sein. 24 Prozent gaben an, von ihrem Arzt über die bevorstehende Umstellung informiert worden zu sein.
"Sparen-Schaden-Bewertung" für Generika
"Die Ergebnisse der Pilotstudie lassen den Schluss zu, dass eine gesundheitsökonomische Bewertung der Rabattverträge, die allein auf die Einsparsumme durch den niedrigeren Preis der ausgetauschten Medikamente abhebt, zu kurz greift", heißt es als Resümee in der Pressemitteilung der Hochschule Fresenius. Es gebe deutliche Hinweise darauf, dass die medizinischen und ökonomischen Folgewirkungen nicht vorteilhaft sein müssten. In Anlehnung an die Kosten-Nutzen-Bewertung von neuen Arzneimitteln regt die Hochschule die Politik an, über eine "Sparen-Schaden-Bewertung" für Generika nachzudenken, beziehungsweise das Instrument der Rabattverträge grundsätzlich zu überprüfen. Dabei sollten die Mehrbelastungen für Versicherte, Ärzte und Apotheker in die Überlegungen mit einbezogen werden.
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