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- AZ 48/2009
- Wenn's nicht anders geht...
Recht
Wenn's nicht anders geht, muss es ein Elektrorollstuhl sein
(bü). Gesetzlich Krankenversicherte, die sich zwar noch in ihrer Wohnung, nicht aber mehr schmerzfrei außerhalb der Wohnung in ihrem Aktiv-Rollstuhl fortbewegen können, haben Anspruch auf einen Elektrorollstuhl gegen ihre Krankenkasse (hier der Barmer Ersatzkasse – BEK). Das Bundessozialgericht hob die gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen auf, in denen – wie von der Krankenkasse – auf die "familiäre Schiebehilfe" verwiesen worden war (die Ehefrau ist ganztägig zu Hause). Wesentliches Ziel der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Hilfsmitteln sei es "nämlich, den behinderten Menschen von der Hilfe anderer unabhängig zu machen und ihm eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen". Dies gelte schon dann, wenn die Wege im Nahbereich der Wohnung aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden könnten.
(Az.: B 3 KR 8/08 R)
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