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- AZ 6/2009
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Gesundheitspolitik
Kritik an Rabattverträgen mit Originatoren
ProGenerika-Geschäftsführer Peter Schmidt ist überzeugt: "Krankenkassen, die solche Vereinbarungen treffen, bringen sich selbst schon auf kurze Sicht um beträchtliche Einsparpotenziale". Denn mit dem Abschluss von Rabattverträgen über patentgeschützte Arzneimittel, deren Laufzeit über den Patentablauf hinausgeht, schotteten sie ihren Markt für längere Zeit gegen generische Konkurrenzprodukte ab. Nach Patentablauf hätten Generika wegen des Abgabevorrangs der rabattierten Erstanbieterprodukte für die Laufzeit des Rabattvertrages das Nachsehen. "Egal wie günstig ihr Preis ist – die Apotheken sind gezwungen, an ihrer Stelle ohne Wenn und Aber Rabattarzneimittel abzugeben", betonte Schmidt. Nicht von Belang sei dabei, ob das Generikum möglicherweise günstiger ist als das rabattierte Erstanbieterpräparat. Und hier können die Preisunterschiede so erheblich sein, dass auch ein Rabattvertrag sie nicht auffangen kann. So lag nach Daten von IMS Health der durchschnittliche Netto-Apothekenverkaufspreis eines patentfreien Erstanbieterprodukts im generikafähigen Markt im November 2008 mit 43,02 Euro deutlich über dem eines Generikums (19,03 Euro).
Zwar ist für Schmidt verständlich, dass forschende Hersteller versuchen, "ihre Marktanteile und ihre Umsätze mit Rabattverträgen zu konservieren, die sie vor Patentablauf schließen". Ebenso ist für ihn nachvollziehbar, dass die Krankenkassen ihre Ausgaben gerade für die teuren patentgeschützten Arzneimittel verringern wollen. Doch so, wie dies nun geschehe, werde das Wettbewerbsinstrument der Rabattverträge "geradezu pervertiert". Mit der verlängerten Marktexklusivität für Originatoren fügten die Kassen auch der Generikaindustrie schweren Schaden zu. Sie sei aufgrund ihrer geringen Margen darauf angewiesen, dass die Refinanzierung ihrer Investitionen in neue generische Wirkstoffe unmittelbar nach Patentablauf beginnt.
Dass die Verträge über patentgeschützte Arzneien unbürokratisch und freihändig vergeben werden, ist aus Schmidts Sicht noch grundsätzlich in Ordnung. Die Laufzeit derartiger Vereinbarungen müsse aber zwingend mit dem Patentablauf enden. Danach müssten sich die Erstanbieterprodukte dem uneingeschränkten Wettbewerb mit Generika stellen. "Nur so können Krankenkassen und Beitragszahler auch in Zukunft vom intensiven Preiswettbewerb im Generikamarkt profitieren", sagte Schmidt.
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