Recht

Fotos aus dem Internet nur mit Urhebersegen verwenden

(bü). Bietet ein privater Verkäufer bei eBay ein gebrauchtes Navigationsgerät an und stellt er zum Angebot ein Foto des Geräts ein, das der Hersteller für die Präsentation der Navis auf seiner Firmenhomepage nutzt, so muss er dafür die Urheberrechte beachten. Die Firma kann ihm eine Unterlassungserklärung abverlangen und Schadenersatz kassieren. (Hier musste der Mann 40 Euro Schadenersatz und 100 Euro Abmahngebühr des Firmenanwalts berappen. Gefordert wurden vom Fotografen 184 Euro Honorar sowie vom Anwalt 500 Euro für die Abmahnung, was die Richter am Brandenburgischen Oberlandesgericht jedoch kräftig kürzten.)


(Az.: 6 U 58/08)

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