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DAZ aktuell
Bundesrat lehnt Regelungen zur Patienteninformation ab
In ihrem Richtlinienvorschlag legt die Europäische Kommission fest, welche Medikamenteninformationen über die Packungsbeilage hinaus erlaubt sein sollen und stellt sie unter Qualitätskriterien. Hierdurch möchte sie die Arzneimittelinformationen vereinheitlichen und zugleich bestehende Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der bloßen Information und dem Werbeverbot für rezeptpflichtige Arzneien beheben. Auf Grundlage eines Verordnungsvorschlags soll außerdem eine Europäische Arzneimittel-Agentur errichtet werden, die die Informationen zu bestimmten Medikamenten vor Bekanntgabe prüft.
Kein Vertrauen in Industrie-Informationen
In seiner Stellungnahme lehnt der Bundesrat beide Vorhaben ausdrücklich ab. Er hält die geplanten Regelungen für "falsch und überflüssig". Pharmaunternehmen sollten für verschreibungspflichtige Arzneien weder werben noch die breite Öffentlichkeit über die Medikamente informieren dürfen. Stattdessen müsse es dabei bleiben, dass die Werbung für rezeptpflichtige Arzneien nur innerhalb der Fachkreise erlaubt ist. Da die Auswahl der verschreibungspflichtigen Medikamente den Ärzten obliege, sei eine Information der breiten Öffentlichkeit nicht erforderlich. Zudem seien von Pharmaunternehmen angesichts ihres Absatzinteresses keine objektiven Informationen zu erwarten. Deshalb dürfe eine Information der breiten Öffentlichkeit durch die Pharmaindustrie zum Schutz des Patienten auch nicht zulässig sein, so der Bundesrat. In seiner Stellungnahme verweist er weiterhin auf das in Deutschland seit 2004 bestehende unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, das hochwertige qualitätsgesicherte Patienteninformationen erstelle. Auch vor diesem Hintergrund sehen die Länder keinen Bedarf an den geplanten europäischen Regelungen.
Kampf gegen Arzneimittelfälschungen intensivieren
Die im EU-Pharmapaket vorgesehenen Regelungen zur besseren Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen unterstützt der Bundesrat ausdrücklich. In seiner Empfehlung bittet er die Bundesregierung allerdings, im Rahmen des weiteren Beratungsverfahrens sowie bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie darauf hinzuwirken, dass der bürokratische Mehraufwand für die zuständigen Behörden sowie die an der Vertriebskette beteiligten Akteure so gering wie möglich bleibt. In diesem Zusammenhang stehen weitere Empfehlungen der Länder, etwa die nochmalige Überprüfung eines bereits behördlich genehmigten Großhandelsunternehmens durch ein Unternehmen der Privatwirtschaft. Letztlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung, "entschieden darauf hinzuwirken, dass auf europäischer Ebene auch die Maßnahmen gegen den ständig wachsenden Anteil illegaler Anbieter von Arzneimitteln intensiviert werden".
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