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- DAZ 11/2009
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DAZ aktuell
TK akzeptiert Kammerzertifizierungen
Bei Ausschreibungen oder auch im Rahmen von weiteren Verträgen zu Hilfsmittelbelieferungen können daher Apotheken, die eine Zertifizierung durch eine Landesapothekerkammer erworben haben, teilnehmen, so Lutz Engelen, Vizepräsident der BAK und Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Die Frage, ob Kammerzertifizierungen von Krankenkassen akzeptiert werden, ist damit erneut eindeutig beantwortet, so Engelen. Grundlage für die Anerkennung sind die von der Apothekerkammer Nordrhein in Zusammenarbeit mit der Bundesapothekerkammer und dem Deutschen Apothekerverband entwickelten Prozessabläufe zur Hilfsmittelversorgung, Versorgung mit Leihgeräten und Lenkung von defekten Hilfsmitteln. Die Flussdiagramme geben die vertraglich festgelegten Abläufe bei der Hilfsmittelbelieferung optisch übersichtlich wieder und können in bestehende QM-Handbücher der jeweiligen Apotheken übernommen werden, sodass diese im Rahmen einer Kammerzertifizierung mit abgeprüft werden können. Die Prozessabläufe sind auf der ABDA-Homepage zum Herunterladen eingestellt bzw. können auch per E-Mail unter qms@aknr.de angefordert werden.
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