Selbstmedikation

Bei Johanniskrautpräparaten die Indikation beachten

Zum 1. April 2009 werden durch Änderungen der Verschreibungsverordnung zwei Klassiker der Selbstmedikation in bestimmten Fällen verschreibungspflichtig: Johanniskrautextrakte für die Indikationen mittelschwere Depression und Paracetamol, wenn in einer Packung mehr als 10 g Paracetamol enthalten sind. Zudem hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte neue Gewichts- und Altersgrenzen und damit Dosierungen für die verschiedenen Darreichungsformen von Paracetamol-haltigen Fertigarzneimitteln festgelegt.

Alle Johanniskraut-haltigen Präparate, die zur Behandlung von mittelschweren Depressionen zugelassen sind, werden zum 1. April 2009 verschreibungspflichtig. Die meisten Johanniskrautpräparate sind nur bei leichten vorübergehenden depressiven Zuständen und depressiven Verstimmungszuständen indiziert, unterliegen daher weiterhin nur der Apothekenpflicht und können im Rahmen der Selbstmedikation abgegeben werden. Nach der aktuellen Roten Liste sind von der Änderung des Verschreibungsstatus Präparate von drei Herstellern betroffen, die für die Behandlung mittelschwerer Depressionen eine Zulassung haben. Die Hersteller der Präparate mit dieser Indikation haben auf die geänderte Verschreibungsverordnung reagiert und bieten entsprechende Produkte für die Selbstmedikation an.

• Jarsin® 300 mg (Cassella-med) soll es mit der neuen Indikation "leichte vorübergehende depressive Störungen" weiterhin geben, damit unterliegt es ebenso wie Jarsin® 450 mg sowie Jarsin® 750 mg nicht der Verschreibungspflicht. Jarsin® RX 300 mg, das nach Herstellerangaben ab April 2009 zur Verfügung stehen wird, ist für die Indikation "leichte bis mittelschwere vorübergehende depressive Störungen (depressiven Episoden)" zugelassen und damit verschreibungspflichtig.

• Laif® 900 balance (Steigerwald) enthält 900 mg Johanniskrautextrakt, gibt als Anwendungsgebiet leichte vorübergehende depressive Störungen an, ist damit nicht verschreibungspflichtig und für die Selbstmedikation geeignet. Laif® 900 enthält ebenfalls 900 mg ethanolischen Johanniskrautextrakt und wird angewendet bei depressiven Verstimmungszuständen einschließlich mittelschweren Depressionen und ist damit ab 1. April 2009 verschreibungspflichtig.

• Neuroplant® aktiv (Schwabe) enthält 600 mg methanolischen Johanniskrautextrakt, ist indiziert bei leichten vorübergehenden depressiven Störungen. Damit ist es apothekenpflichtig und kann in der Selbstmedikation empfohlen werden. Neuroplant® 300 mg N enthält 300 mg und Neuroplant® enthält 600 mg methanolischen Johanniskrautextrakt. Beide werden angewendet bei mittelschweren vorübergehenden depressiven Störungen – und sind damit verschreibungspflichtig.

Ab dem 1. April 2009 werden Schmerz- und Fiebermittel mit Paracetamol verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 g Paracetamol enthalten sind. Zudem hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in diesem Zusammenhang neue Gewichts- und Altersgrenzen und damit altersgestaffelte Dosierungen für die verschiedenen Darreichungsformen von Paracetamol-haltigen Fertigarzneimitteln festgelegt. Die pharmazeutischen Unternehmer haben die Auflage bekommen, die Texte der Fach- und Gebrauchsinformationen entsprechend anzupassen, so dass nun einheitliche Dosierungsempfehlungen vorliegen. Die empfohlene Dosis für die Einzelgabe beträgt 10 bis 15 mg/kg Körpergewicht. Eine Tagesgesamtdosis von 60 mg/kg Körpergewicht sollte nicht überschritten werden. Die aktuellen Dosierungstabellen wurden so umgestaltet, dass mit den zur Verfügung stehenden Darreichungsformen und Dosisstärken, Überdosierungen – bezogen auf die maximale Tagesgesamtdosis – ausgeschlossen werden und dennoch für alle angegebenen Gewichtsgruppen eine Dosierung im therapeutischen Bereich angegeben wird.


 

Quelle
Fachinformationen der Johanniskraut-haltigen Präparate.
Paracetamol: Erläuterungen zu Änderungen der Mustertexte des BfArM.

 

ck

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