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Antizeckenmittel auch in der Apotheke

Der Markt für nicht-verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in Apotheken wächst. Das gilt insbesondere für Antiparasitika. Der Apotheker muss in diesen Fällen sorgfältig beraten. Denn viele Präparate sind nicht ohne Nebenwirkungen und besitzen Kontraindikationen. So darf der Wirkstoff Fipronil, z. B. nicht bei Kaninchen angewendet werden, während Permethrin für Katzen gefährlich ist.

Diese Informationen kann man nicht nur den Fachinformationen der einzelnen Produkte entnehmen, sondern auch der gemeinsamen Leitlinie "Verhinderung der Erregerübertragung durch Blut saugende Vektoren bei Hunden", die von den Tierärzteverbänden und den veterinärmedizinischen Fachgesellschaften erstellt wurde (www.bundestieraerztekammer.de).

Aus der Leitlinie kann der Apotheker schnell erkennen, welche Antiparasitika gegen welche Ektoparasiten am besten geeignet sind, um die Übertragung gefährlicher Erreger, wie z. B. Babesien, Borrelien, Anaplasmen, Leishmanien und Dirofilarien, zu verhindern. Um einen sicheren Schutz gegen die Infektionen zu gewährleisten, müssen die Wirkstoffe gemäß der Leitlinie zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllen. Den Grund hierfür nennt Professor Heinz Mehlhorn, Direktor des Instituts für Parasitologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf: "Antiparasitika müssen nicht nur Zecken und Flöhe auf dem Hund abtöten, sie müssen insbesondere die Übertragung der gefährlichen Erreger der Babesiose, der Borreliose und anderer schwerer Infektionen verhindern. Deshalb müssen sie die Ektoparasiten schnell abtöten, und – und das ist vielleicht noch wichtiger – sie müssen die Blutsauger vom Hund abschrecken, bevor sie sich auf ihm niederlassen. Es darf gar nicht mehr zum Stich und zur Blutmahlzeit kommen."

Deshalb sind auch alle Antiparasitika ohne Repellenteffekt nur bedingt geeignet. Professor Mehlhorn: "Diese Leitlinie schafft zum ersten Mal Sicherheit, indem sie Wirkstoffe nennt, die nicht nur zugelassen sind, sondern deren Wirkung auch wissenschaftlich belegt ist und bei denen bewiesen ist, dass sie bei sachgerechter Anwendung keine Schäden bei Mensch und Hund verursachen. Der Apotheker, der solche Präparate abgibt, ist nun dank der Leitlinie in der Lage, für die entsprechenden Indikationen die wirkungsvollsten und sichersten Mittel zu empfehlen."

Um sich vor möglichen Regressforderungen bei Therapieversagen zu schützen, sollte der Apotheker diese Leitlinie beachten. Sehr leicht kann es beispielsweise zu Therapieversagern bei Reisen in Mittelmeerländer kommen. Dort besteht Infektionsgefahr nicht nur durch Zecken, sondern auch durch Mücken. Diese können z. B. die Herzwurmkrankheit und die Leishmaniose übertragen, von der auch der Mensch befallen werden kann. Da die Mücken die Erreger sofort mit dem Stich übertragen, sind zur Vermeidung der Infektion Stoffe ohne Repellenteffekt wirkungslos. Deshalb werden auch in der Leitlinie Stoffe mit zweifacher Wirkung, die sowohl abtöten als auch abschrecken, als die Mittel der Wahl empfohlen. Das sind Stoffe, die ursprünglich, wie das Pyrethrum, aus Chrysanthemen gewonnen wurden. Heute werden sie chemisch synthetisiert und sind z. B. als Permethrin im Handel. Es wirkt nicht nur gegen Zecken und Flöhe, sondern auch gegen Culiciden (echte Moskitos) und Phlebotomen (Sandmücken) abschreckend und in kurzer Frist abtötend. Wichtig ist hierbei die Konzentration des Wirkstoffs. So schützt Permethrin in einer 65%igen Konzentration besser als in einer niedrigeren Konzentration. Professor Mehlhorn: "Hier gilt mal der sonst nicht immer richtige Spruch ‚Viel hilft viel’. Im Gegensatz zu vielen anderen Wirkstoffen ohne Repellenteffekt hat Permethrin auch eine kurze Abtötungszeit. So werden Zecken durch diesen Wirkstoff innerhalb weniger Stunden, d. h. zwischen zwei und vier Stunden abgetötet. Bei Wirkstoffen ohne Repellentwirkung ist die Abtötungszeit nach Angaben der Hersteller viel länger. Oft beträgt sie bei diesen Stoffen bis zu 48 Stunden." In dieser Zeit können auch Zecken ihre gefährlichen Erreger auf den Hund übertragen haben. So werden Borrelien ab 16 Stunden nach dem Stich übertragen, Anaplasmen in weniger als 24 Stunden und Babesien in weniger als zwölf Stunden, wenn z. B. die Zeckenmännchen schon einmal vorher Blut gesaugt haben. Auch diese Abtötungszeiten sind in der Leitlinie nachzulesen.

R. Scheunemann

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