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DAZ aktuell
Omeprazol bleibt vorerst rezeptpflichtig
Im Verordnungsentwurf sind in der Anlage 1 der AMVV, die verschreibungspflichtige Wirkstoffe auflistet, fünfzehn neue Stoffe bzw. Zubereitungen aufgenommen. Darüber hinaus werden 48 Positionen aus der Anlage 1 gestrichen. Vorgesehen ist nunmehr unter anderem, Dimetinden (zur parenteralen Anwendung), Tolperison und Urofollitropin der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Gestrichen wird die Position "Antihistaminika zur Anwendung bei Erbrechen in der Schwangerschaft". Ferner wird die Position "Nicotin" um ausgenommene oral-inhalative Arzneiformen ergänzt. Aufgrund einer Entscheidung der EMEA/EU-Kommission wurde erstmals ein europäischer Switch in die Anlage der AMVV aufgenommen: Orlistat soll danach von der Verschreibungspflicht ausgenommen sein, wenn es sich um "von der Europäischen Kommission zugelassene Arzneimittel in einer Höchstdosis von 60 mg pro abgeteilter Form" handelt.
Zunächst nicht in den Verordnungsentwurf aufgenommen wurden die vom Sachverständigenausschuss zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht vorgeschlagenen Wirkstoffe Almotriptan (Empfehlung aus dem Jahr 2007), Omeprazol und Sumatriptan. Da für diese Wirkstoffe momentan ein ergänzendes Votum des Ausschusses eingeholt wird, könne die endgültige Entscheidung über eine Berücksichtigung dieser Wirkstoffe erst im Zuge der Auswertung des Anhörungsverfahrens erfolgen.
Die Verordnung soll am 1. August 2009 in Kraft treten.
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