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ABDA warnt vor Sondervertriebsweg für die Pille
In dem zunächst kursierenden Antragsentwurf hieß es, durch die Möglichkeit Kontrazeptiva direkt an Gesundheitsämter oder staatlich anerkannte Beratungsstellen liefern zu können, werde "arzneimittelrechtlich ein kostengünstigerer Weg des Erwerbs dieser Arzneimittel eröffnet, da insbesondere der Großhandels- und der Apothekenzuschlag nicht anfallen." Zu Wochenbeginn gab man sich im Büro der SPD-Abgeordneten Elke Ferner allerdings wieder bedeckt. An den Anträgen werde noch in Sitzungen im Bundesgesundheitsministerium und der Arbeitsgruppe Gesundheit gearbeitet, hieß es gegenüber der DAZ. Wann tatsächlich ein von der Fraktion getragener Änderungsantrag vorliegt, konnte man dort nicht sagen. Der Koalitionspartner machte bereits deutlich, dass die Vorschläge aus der SPD in der Union keine Unterstützung fänden. Am 6. Mai wird im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Gesetzentwurf für die AMG-Novelle stattfinden.
ABDA warnt vor Mehraufwand und Mehrkosten
Die ABDA warnte, dass die "angebliche Lösung für sozial Schwache" für die Frauen zum Spießrutenlauf werden könne: "Es gibt seitens der angedachten Einrichtungen besonders in ländlichen Gebieten keine annähernde Flächendeckung – im Gegensatz zu der Versorgung durch Apotheken", betonte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. Der Aufwand für die Bezieherinnen, ihr Präparat in den betreffenden Stellen abzuholen, sei ungleich höher und werde zum Hemmschuh. Auch unter Gesundheitsaspekten seien die Folgen anscheinend nicht durchdacht. Faktisch gebe es eben nicht "die Pille", sondern mehrere Dutzend unterschiedliche Kontrazeptiva mit verschiedenen Wirkstoffen und Wirkweisen. Daraus resultierten pharmazeutisch komplexe Herausforderungen wie der Umgang mit Neben- und Wechselwirkungen, insbesondere im Zusammenspiel mit anderen Arzneimitteln. Der seitens der SPD konstruierte Eindruck, wonach ein Sondervertriebsweg zu Kosteneinsparungen verhelfe, führe in die Irre. Tatsächlich entstünden Mehraufwand und Mehrkosten – zulasten der Sozialkassen, so die ABDA. In der Apotheke fallen nach den Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung für die Versorgung nur 5,80 Euro für ein halbes Jahr an. Wolf: "Ein Sondervertriebsweg würde letztendlich dazu führen, dass sozial benachteiligte Frauen eine Versorgung zweiter Klasse erfahren werden. Das kann und darf nicht im Sinn des Gesetzgebers und schon gar nicht einer verantwortungsvollen Gesundheits- und Sozialpolitik sein."
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