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Medikamente für Entwicklungsländer beschlagnahmt
Wie die Hilfsorganisation medico international vergangene Woche mitteilte, ist eine EU-Verordnung gegen Fälschungen (Verordnung 1383/2003) die Grundlage der Beschlagnahmungen. Danach können die Zollbehörden unter anderem tätig werden, wenn nachgeahmte Waren, die Rechte des geistigen Eigentums verletzen, aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden. Damit wird der Zoll laut medico ermächtigt, "den legitimen Handel mit Generika zu blockieren".
Im vorliegenden Fall ging es um eine am 5. Mai beschlagnahmte Ladung von 3.047.000 Amoxicillin-Tabletten (250 mg) im Wert von 28.000 Euro, die für vier Wochen festgehalten wurde, bevor sie weitertransportiert werden konnte. Als Begründung wurde der Verdacht einer Markenrechtsverletzung angeführt. Hierüber informierten die Zollbehörden GlaxoSmithKline (GSK), die Inhaberin der Marke Amoxil. Medico zufolge erhielt GSK diesen Brief am 13. Mai und teilte den Zollbehörden sieben Tage später mit, dass keine Markenrechtsverletzung vorliege. Nach bisherigem Wissensstand habe es keinen Grund gegeben, die Medikamente zu beschlagnahmen, betont man bei medico international. Amoxicillin sei ein internationaler Freiname (international non-proprietary name, INN) und werde auch von vielen deutschen Generikaherstellern zur Bezeichnung ihrer Medikamente benutzt.
Gemeinsam mit der BUKO Pharma-Kampagne und Oxfam Deutschland forderte medico international die Europäische Kommission auf, sicherzustellen, dass die zeitnahe Versorgung von Entwicklungsländern mit Medikamenten nicht durch EU-Verordnungen blockiert wird. Die Frankfurter Beschlagnahme sei nur der neueste Fall in einer Reihe von Vorfällen, die verdeutlichten, wie EU-Verordnungen die Versorgung von Entwicklungsländern mit Medikamenten hemmten. Im Jahr 2008 gab es den Organisationen zufolge allein in den Niederlanden 17 Fälle von Beschlagnahmungen, wobei die Medikamente in manchen Fällen sogar mehrere Monate festgesetzt worden seien. Für Bernd Eichner von medico international lautet die Schlussfolgerung: "Die Zollkontrolle von Medikamenten im Transit muss eingestellt werden". David Hachfeld von Oxfam Deutschland äußerte die Hoffnung, dass der Vorfall in Frankfurt "die deutsche Regierung dazu bewegt, die notwendigen Schritte zu einer Änderung der Verordnung und ihrer Handhabung einzuleiten".
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