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Pharma und Partner
Telefonaktion der Apotheken Umschau zur Gesundheitsreform
Ulla Schmidt (Bundesgesundheitsministerium) zur ärztlichen Versorgung vor Ort: "Die Vertretung der Kassenärzte muss in jeder Region für eine – auch auf dem Land – flächendeckende medizinische Versorgung der Versicherten sorgen. Gehen Sie zu Ihrer Kasse, sprechen Sie mit der über dieses Problem. In Zukunft werden auch die neuen Hausarztverträge, die alle Kassen bis Juli schließen müssen, helfen, gerade die hausärztliche Versorgung erheblich zu verbessern."
Dr. Stefan Etgeton (Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.), zum Thema Kassenwechsel: "Natürlich können Sie jederzeit – innerhalb von zwei Monaten – die Kasse wechseln. Gerade wenn die persönliche Erreichbarkeit eine große Rolle spielt, kann das ein Grund sein zu wechseln. Beiträge und Leistungen sind mittlerweile bei allen Anbietern im Wesentlichen gleich."
Berthold Dietsche (Hausärzteverband) zum Hausarztmodell: "Bei diesem Modell bieten Kassen unterschiedliche zusätzliche Leistungen an, die nicht Teil der Grundleistungen der gesetzlichen Kassen sind. Dazu können zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, spezielle Sprechstunden, Zuzahlungsbefreiung bei Rabattarzneimitteln oder auch weniger Praxisgebühr zählen."
Dr. Johannes Vöcking (Vorstandsvorsitzender der Barmer) zur elektronischen Gesundheitskarte: "Niemand ist gezwungen, an einem Modellvorhaben zur elektronischen Gesundheitskarte teilzunehmen, vielmehr ist die Teilnahme absolut freiwillig. Was den Datenschutz angeht, so ist das Konzept zur elektronischen Gesundheitskarte mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt und die höchstmöglichen Sicherheitsstandards wurden berücksichtigt."
Ulrich Krötsch (Bundesapothekerkammer) zu Veränderungen bei der Arzneimittelausgabe in den Apotheken: "Das hängt mit den sogenannten Rabattverträgen zusammen. Krankenkassen handeln mit Arzneimittelherstellern Verträge über bevorzugt abzugebende Arzneimittel aus. Die Apotheke ist dann gesetzlich verpflichtet, Ihnen nur das Arzneimittel auszuhändigen, für das ein solcher Vertrag besteht. Für die Krankenkassen bringt das Kosten-Einsparungen. Nehmen wir an, Sie sind bei der Krankenkasse X versichert und diese hat einen Vertrag mit dem Hersteller Y. Wenn Sie nun in die Apotheke kommen, darf der Apotheker Ihnen nur das Arzneimittel des Herstellers Y abgeben. Tut er dies nicht, verstößt er gegen die bestehenden Bestimmungen und erhält kein Geld von der Krankenkasse. Leider gibt es deshalb auch keine Möglichkeit, dass Sie gegen einen Aufpreis Ihr gewohntes Präparat erhalten."
Jürgen Graalmann, Vorstand AOK-Bundesverband, zur Anzahl der Krankenkassen: "Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ist wichtig, damit Service und Leistungen bei den Krankenkassen stimmen. Die Kassen müssen sich weiter um ihre Kunden bemühen. Mit ihren 24 Millionen Versicherten kann die AOK viel bewegen – und das ist gut für Sie. Ich teile aber Ihre Meinung: Wir brauchen keine 200 Kassen, 50 reichen."
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