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- DAZ 28/2009
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Selbstmedikation
Almotriptan und Omeprazol für die Selbstmedikation
Die Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht, Almotriptan und Omeprazol aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, hat Eingang in die 7. Änderungsverordnung der Arzneimittelverschreibungsverordnung gefunden. Wenn der Bundesrat am 10.Juli 2009 einen entsprechenden Beschluss fasst, werden das Migränetherapeutikum und der Protonenpumpenblocker ab dem 1.August unter bestimmten Bedingungen rezeptfrei erhältlich sein.
Der Serotonin-Rezeptoragonist Almotriptan wird hinsichtlich seines Nutzen-Schaden-Verhältnisses ähnlich eingestuft wie der Serotonin-Rezeptoragonist Naratriptan. Naratriptan steht schon seit April 2006 in einer Packungsgröße von zwei 2,5-mg-Tabletten für die Migränetherapie rezeptfrei zur Verfügung. Almotriptan soll nun auch in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 12,5 mg pro abgeteilte Form und in einer Gesamtmenge von 25 mg zur akuten Behandlung von Migräneattacken von der Verschreibungspflicht ausgenommen werden. Wie auch bei Naratriptan soll diese Ausnahme für Erwachsene zwischen 18 und 65 Jahren gelten, bei denen zuvor ein Arzt die Diagnose Migräne gestellt hat.
Der Protonenpumpeninhibitor Omeprazol soll zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen in einer Einzeldosis von 20 mg und einer Tageshöchstdosis von 20 mg für eine maximale Behandlungsdauer von 14 Tagen rezeptfrei erhältlich sein. Die maximale Packungsgröße wird auf 280 mg begrenzt. Omeprazol wird nicht der erste rezeptfrei erhältliche Protonenpumpenblocker im Markt sein. Ab dem 15. Juli 2009 steht mit Pantozol Control ein Pantoprazol-haltiges Arzneimittel in den Apotheken zur Verfügung, das von der Europäischen Kommission in einer Dosierung von 20 mg pro Tag zur kurzzeitigen Behandlung von Refluxsymptomen für die Selbstmedikation zugelassen worden ist.
Quelle
BAH-aktuell: BfArM heute: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht vom 30. Juni 2009.
du
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