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DAZ aktuell
Großhändler sehen sich im Wettbewerb benachteiligt
Lange schien es, als würden die Bemühungen des Phagro, die in der Arzneimittelpreisverordnung geregelte Großhandelsspanne auf ein Kombimodell aus fixem und prozentualem Aufschlag umzustellen, fruchten. Diese Änderung war ein umstrittenes Thema – vor allem die Herstellerverbände zeigten sich wenig begeistert, aber auch die Apotheker waren mehr als skeptisch. In den Regierungsfraktionen traf die Forderung der Großhändler aber auf Verständnis. Dennoch: Bei einem Koalitionsgespräch am 16. Juni, in der Nacht vor der endgültigen Beschlussfassung im Gesundheitsausschuss des Bundestages und der am nächsten Tag folgenden abschließenden Lesung im Parlament, fielen die entsprechenden Passagen im Gesetzentwurf plötzlich wieder heraus. Verschiedene Möglichkeiten, wie ein solches Kombimodell konkret aussehen könnte, lagen auf dem Tisch – und letztlich konnte man sich doch auf keines einigen.
Die Phagro-Mitgliedsunternehmen sind enttäuscht, dass man ihre Forderungen nicht berücksichtigt hat. Sie sehen ihre Stellung als wesentliche Träger der flächendeckenden Arzneimittelversorgung verkannt. Immer wieder habe der Gesetzgeber in den letzten Jahren in den Handel mit Medikamenten eingegriffen. "Entgegen aller Beteuerungen, Wettbewerb und Deregulierung fördern zu wollen, wurde die Branche des pharmazeutischen Großhandels zunehmend finanziell an die Wand gedrückt", so der Phagro-Vorstandsvorsitzende Dr. Thomas Trümper. Er sieht den Großhandel durch die staatlichen Eingriffe ungerechtfertigt im Wettbewerb benachteiligt. Unverständlich sei das Handeln der Politik vor allem vor dem Hintergrund, dass die gesetzlichen Kassen durch Rabattverträge mit Pharmaherstellern entlastet werden sollen. Für eine flächendeckende kontinuierliche Versorgung gerade mit diesen ständig wechselnden Rabattarzneimitteln benötige man den vollversorgenden Pharmagroßhandel in besonderem Maße, so der Phagro. Dies hätten auch Politiker und Ministerien erkannt. Dennoch habe man nun die Chance verpasst, mit einer Neuregelung der Vergütungsstruktur dafür zu sorgen, dass auch preisgünstige Arzneimittel einen angemessenen Beitrag zu ihren Distributionskosten leisten.
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