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DAZ aktuell
DocMorris zieht Klage zurück
Die am 26. Mai 2009 erhobene Klage (Az.: 3 K 478/09) hatte sich gegen den Bescheid des saarländischen Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 22. Mai dieses Jahres gerichtet, mit dem die Betriebserlaubnis einschließlich der Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel für die Saarbrücker Filialapotheke in der Kaiserstraße zurückgenommen worden war. Die Apotheke war noch am gleichen Tag geschlossen worden. Mit dem nunmehr von DocMorris erklärten Verzicht auf die Klage ist der Beschluss zur Schließung der Apotheke in Saarbrücken rechtskräftig.
"Nach drei Jahren Rechtsstreitigkeiten nutzen jetzt weitere gerichtliche Auseinandersetzungen niemanden. Daher haben wir uns entschlossen, nicht zu klagen", erklärte Apotheker Thomas von Künsberg Sarre, verantwortlich für die DocMorris Kooperationen GmbH. Nun bleibt abzuwarten, ob DocMorris tatsächlich auf weitere juristische Schritte verzichtet. Beobachter befürchten, das Unternehmen könne nun einen neuen Antrag für eine DocMorris-Fremdbesitzapotheke stellen und bei Ablehnung dagegen klagen. In diesem Fall hätte sie im folgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren das bereits gut bekannte Saarländische Gesundheitsministerium als Prozessgegner – unliebsame Parteien wie der Deutsche Apothekerverband, die Kammer oder die klagende Apothekerin Frau Neumann wären dagegen nicht mehr prozessbeteiligt. Matthias Kleinert, Direktor für Außenbeziehungen bei Celesio, wies solche Vermutungen jedoch gegenüber der DAZ zurück. Taktische Hintergründe stünden nicht hinter dem Klageverzicht.
Unabhängig von der bis letzte Woche noch laufenden Klage hat die vormals bei DocMorris angestellte Apothekerin Jutta Müller die Apotheke am 27. Juli im Rahmen des DocMorris-Markenpartner-Konzepts als selbstständige Apothekerin wieder eröffnet.
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