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- DAZ 32/2009
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Was Wann Wo
Wählerverzeichnis
Gemäß § 14 des Hessischen Heilberufsgesetzes wird die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen von den Kammerangehörigen auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, gleicher, geheimer und
direkter Wahl nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit gewählt.
Die nächste Wahl zur Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen
findet vom 24.11. bis zum 03.12.2009
statt. Sie erfolgt wie bisher per Briefwahl. Die Auszählung der Kammerwahl findet am 04.12.2009
im Haus der Landesapothekerkammer Hessen öffentlich ab 9.00 Uhr statt. Der letzte Termin für die Abgabe der
Wahlvorschläge ist der 14.09.2009.
Ein Wahlberechtigter kann von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt in den Landkreisen bei den Landräten und in den kreisfreien Städten bei den Magistraten öffentlich vom 23.09.2009 bis zum 21.10.2009 aus.
Nicht selbstständige Kammerangehörige werden in dem Wählerverzeichnis nach ihrem Wohnort geführt; sofern sie ihren Wohnort außerhalb Hessens haben, werden sie ebenso wie selbstständige Kammerangehörige nach ihrem Beschäftigungsort geführt. Apotheker/innen, die ihren Beruf zuletzt in Hessen ausgeübt haben und jetzt außerhalb der Bundesrepublik tätig sind, können der Kammer als freiwilliges Mitglied angehören und sind somit wahlberechtigt. Diese Mitglieder können keinem Wahlkreis zugeordnet werden. Es wird daher für diesen Personenkreis ein gesondertes Verzeichnis erstellt und in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Hessen, Am Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt am Main, ausgelegt.
Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis können bis zum 22.10.2009, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Wahlleiter der Landesapothekerkammer Hessen, Am Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt am Main, erhoben werden.
Auslegung der Wählerverzeichnisse für die Wahlen zur Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen 2009(14. Wahlperiode 2009 – 2014)
Der Wahlleiter gibt bekannt, dass die Verzeichnisse der in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Wahlberechtigten in der Zeit vom 23. September bis 21. Oktober 2009
während der amtlichen Dienstzeit wie folgt ausliegen:
Amt für Einwohnerwesen, Wahlen und Statistik
Stadthaus,
Grafenstraße 30, 64283 Darmstadt
Bürgeramt, Statistik, Wahlen
– Abt. Wahlen –
Zeil 3 (Eingang Lange Straße), 60313 Frankfurt
– Hauptamt – (Rathaus)
Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
– Hauptamt –
Berliner Straße 100, 63065 Offenbach
Gesundheitsamt Wiesbaden
Dotzheimer Str. 38 – 40, 65185 Wiesbaden
Kreisgesundheitsamt Heppenheim
Walther-Rathenau-Straße 21, 64646 Heppenheim/Bergstraße
– Landratsamt –
Albinistraße 23, 64807 Dieburg
– Landratsamt –
Wörthstraße 15, 36037 Fulda
– Zentralabteilung –
Bachweg 9, 35398 Gießen
– Allgemeine Landesverwaltung –
Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau
Friedloser Straße 12 a, 36251 Bad Hersfeld
– Allgemeine Landesverwaltung –
Ludwig-Erhard-Anlage 1 – 4, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
– Hauptabteilung Allgemeine Landesverwaltung –
Karthäuser Straße 5 a (Hofgebäude),
34024 Kassel
– Allgemeine Landesverwaltung –
(ehem. Berghütte)
Eduard-Kaiser-Straße 38, 35576 Wetzlar
– Allgemeine Landesverwaltung –
Grabenstraße 10, 65549 Limburg a. d. Lahn
– Versicherungsamt (Hanau 1) –
(ehem. Handwerkerhaus)
Schloßplatz 3, 63450 Hanau
– Allgemeine Landesverwaltung –
(Hauptgebäude)
Am Kreishaus 1 – 5, 65719 Hofheim a. Ts.
– Kreishaus –
Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg
– Landratsamt –
Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach/Odw.
Fachdienst: Gesundheit/Verwaltung
Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach
– Kreishaus –
Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach
– Versicherungsamt –
(Gebäude 1)
Waßmuthshäuser Str. 52, 34576 Homberg/Efze
– Allgemeine Landesverwaltung/
Rechtsabteilung –
Bahnhofstraße 49, 36341 Lauterbach (Hessen)
– Kreishaus/Versicherungsamt –
Südring 2, 34497 Korbach
– Allgemeine Landesverwaltung/
Versicherungsamt –
Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege
– Gesundheitsamt/Gesundheitshaus –
Europaplatz, 61169 Friedberg (Hessen)
Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis können spätestens bis 22. Oktober 2009, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter, Am Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt am Main, schriftlich erhoben werden.
Ulrich Laut, Wahlleiter
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