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- DAZ 37/2009
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Was Wann Wo
Kammerversammlung
Gemäß § 25 des Heilberufekammergesetzes vom 29. Februar 1996 wird die Kammerversammlung zu ihrer 2. Sitzung am Mittwoch, dem 16. September 2009, 15.00 Uhr, nach Kiel, Akademie für pharmazeutische Fortbildung und Qualitätssicherung, Apothekerhaus, Düsternbrooker Weg 75, einberufen.
Vorläufige Tagesordnung
1. Genehmigung des Protokolls der 1. Sitzung der Kammerversammlung vom 13. 5. 2009
2. Bericht des Präsidenten
3. Mitteilungen und Anfragen
4. Bericht Beratungsinitiative
5. Wahl der Ausschüsse und Beauftragten
6. Wahl der Kreisapotheker (Antrag Hr. Ströh)
7. Apothekertag 2009 in Düsseldorf
8. Durchführung eines schleswig-holsteinischen Apothekertages
9. Apothekerversorgung
a) Jahresabschluss 2008
b) Entlastung des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses
c) Satzung über die versicherungsmathematischen Rechengrößen des Versorgungswerkes (Apothekerversorgung)
10. Verschiedenes
Auf § 21 Abs. 3 Heilberufegesetz, wonach alle Kammermitglieder berechtigt sind, den Verhandlungen der Kammerversammlung beizuwohnen, wird verwiesen.
In der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr können von allen Kolleginnen und Kollegen des Landes allgemein interessierende Fragen an die Kammerversammlung gestellt werden.
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