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PKA-Abschlussprüfung I/2010
Auszubildende, die demnächst ihre Berufsausbildung zur/zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten beenden, werden hiermit gebeten, sich zum vorgegebenen Termin (siehe persönliches Einladungsschreiben an Ausbilder/in bzw. Auszubildende/n), jedoch bis spätestens Donnerstag, 5. November 2009, bei der Apothekerkammer Hamburg, Alte Rabenstraße 11a, 20148 Hamburg, zur Abschlussprüfung schriftlich anzumelden.
Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (wenn diese Zwischenprüfung nicht in Hamburg abgelegt worden ist),
- Berichtsheft – letzter Bericht: Oktober 2009,
- Zeugnis des/der Ausbildenden (Apothekenleiter/in) für die gesamte Zeit der Ausbildung,
- Kopie des letzten Zeugnisses der Berufsschule,
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erst-Helfer-Kursus gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, und – falls eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung angestrebt wird (Vorzieherprüfung),
- schriftliche Erklärung des/der Ausbildenden (Apothekenleiter/in), mit der die betrieblichen Leistungen als mindestens "gut" beurteilt werden, sofern diese Erklärung der Apothekerkammer noch nicht vorliegt. (Anmerkung: Der Notendurchschnitt des letzten Zeugnisses der Berufsschule muss bei einer vorgezogenen Prüfung mindestens 2,0 betragen).
Die schriftliche Prüfung findet am Mittwoch, 2. Dezember 2009, Beginn 8.15 Uhr in der Staatlichen Gewerbeschule Chemie, Pharmazie und Agrarwirtschaft, Billwerder Billdeich 614, 21033 Hamburg, statt.
Zur Prüfung sind mitzubringen
- Papier und Schreibmaterial (auch Radiergummi),
- Taschenrechner,
- Filzstifte.
Der Zulassungsbescheid zur Abschlussprüfung, der auch über Ort und Termin der praktischen Prüfung Auskunft gibt, wird der/dem auszubildenden pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten bei Anmeldung in der Kammer ausgehändigt.
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