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Deutscher Apothekertag 2009
In der Ruhe liegt die Kraft
Man habe ruhig und konstruktiv diskutieren können, so Wolf, weil die Apotheker nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Freiheit und Unabhängigkeit der Apotheker bestätigt habe, auf einem sicheren Fundament stünden – die Basis für die Fortentwicklung des Apothekerberufs. Die ABDA nimmt für sich in Anspruch, so betonte Wolf in seinen Abschlussworten, die Weichen für dieses Urteil gestellt zu haben. Mit Blick auf die Wahl merkte Wolf an, dass man auf eine zukünftige Regierung baue, die verlässliche Rahmenbedingungen zusichere, der man vertrauen könne, und die gute Rahmenbedingungen schaffe, die länger als eine Legislaturperiode halten.
Der ABDA-Präsident erinnerte auch daran, dass die letzten beiden Apothekertage mit einem Hinweis auf die Nationalhymne geschlossen haben, auf Einigkeit und Recht und Freiheit: "Der Europäische Gerichtshof hat unser Recht und unsere Freiheit bestätigt. Die Einigkeit in der Apothekerschaft ist jetzt gefordert für den Ausbau unserer Zukunft."
In der Tat, Apothekertage waren nicht immer so ruhig und konzentriert wie in diesem Jahr. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und die bevorstehende Wahl mit der Prognose auf Schwarz-Gelb mögen dazu beigetragen haben, dass eine gewisse Ruhe und Ausgeglichenheit unter den Delegierten und der ABDA-Führung spürbar wurde. Die Themen in den Diskussionsrunden und die Anträge boten per se keine Überraschung: man sprach sich erneut gegen den Versandhandel aus, prangerte die Folgen wie Pick-up-Stellen und die Gefahren durch Arzneimittelfälschungen an. Kritisch setzte man sich mit Rabattverträgen auseinander und empfahl stattdessen die Zielpreisvereinbarungen. Es fehlte die Forderung nach Senkung der Mehrwertsteuer, die in früheren Jahren regelmäßig gestellt wurde. Daneben gab es zahlreiche Anträge und Forderungen, die Verbesserungen im Berufsalltag und einen Ausbau unseres Berufsbildes zum Inhalt hatten.
Zwei Anträge befassten sich mit Bezeichnungen selbst. So wünschten sich die Pharmaziestudierenden, nicht mehr mit Pharmaziepraktikant bezeichnet zu werden, sondern mit "Pharmazeut im Praktikum", abgekürzt "PhiP", da die Bezeichnung "Praktikant" der erworbenen Kompetenz nicht gerecht werde. Das Plenum stimmte dem zu.
Neu definiert werden sollte auch der Apothekerberuf in der Bundes-Apothekerordnung. Wert gelegt werden sollte in einer neuen Definition beispielsweise auf die Tätigkeiten der Beratung und Information. Doch hier wollte man sich noch nicht festlegen und ausführlicher in einem Ausschuss darüber sprechen.
Wir berichten auf den folgenden Seiten über die Arbeitskreise, über Geschäfts- und Lagebericht, die Anträge, die Eröffnung der pharmazeutischen Ausstellung Expopharm und die politischen Grußworte. Doch zunächst erfahren Sie das Wichtigste in Kürze.
diz
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