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Deutscher Apothekertag 2009
Pharmaziepraktikanten wünschen sich neue Bezeichnung
Seit Mitte der siebziger Jahre gibt es sie und im üblichen – berufsinternen – Sprachgebrauch heißen sie Pharmaziepraktikanten, die Absolventen des zweiten pharmazeutischen Staatsexamens während ihres praktischen Ausbildungsjahres. Außerhalb unseres Berufsstandes kann sich allerdings niemand etwas unter einem "Pharmaziepraktikanten" vorstellen. Zudem hat der Begriff "Praktikant" in den letzten Jahrzehnten einen Imagewandel erfahren, der nicht unbedingt nur positiv besetzt ist. Auf dem Apothekertag wurde nun ein Antrag gestellt, der den Berufsstand auffordert, die Bezeichnung für den Apothekernachwuchs im dritten Ausbildungsabschnitt in "Pharmazeut im Praktikum" umzuwandeln.
Der Antrag wurde eingebracht von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Deren Kammerpräsidentin Gabriele-Regina Oberwiening nannte als Grund dafür, dass der derzeitige Präsident des Bundesverbandes der Pharmaziestudierenden, Hannes Müller, in ihrem Kammerbezirk zu Hause sei und sie deswegen sein bzw. das Anliegen seines Verbandes unterstütze. Hannes Müller trug der Hauptversammlung als überzeugende Begründung vor, dass die Bezeichnung Pharmaziepraktikant, z. B. auf einem Namensschild in der Apotheke, gegenüber der Öffentlichkeit irreführend sei und keineswegs die vierjährige universitäre Ausbildung widerspiegele. Vielmehr suggeriere sie gegenüber Patienten die Befähigung eines Schüler- bzw. Betriebspraktikanten.
In der Diskussion wies Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission Deutscher Apothekerinnen und Apotheker darauf hin, dass es entsprechende Probleme gebe, wenn Pharmaziepraktikanten im Krankenhaus tätig seien. Aufgrund ihrer Bezeichnung vermuten weder Ärzte noch Patienten die Kompetenz, die in Wirklichkeit vorliege. "Pharmaziepraktikanten bringen im Krankenhaus hervorragende Leistungen", betonte Schulz. Es würde ihr Selbstbewusstsein stärken, wenn sie sich "Pharmazeuten im Praktikum" nennen könnten.
Dr. Christiane Eckert-Lill, Geschäftsführerin der ABDA, betonte, es gebe für eine Umbenennung kein rechtliches Hindernis. Der Begriff "Pharmaziepraktikant" komme in Gesetzes- bzw. Verordnungstexten nicht vor, vielmehr sei immer von Personen in der Ausbildung zum Apotheker die Rede. Eine Formulierung "Apotheker im Praktikum" (analog dem "Arzt im Praktikum") komme aber nicht in Frage, weil die Berufsbezeichnung "Apotheker" die Approbation voraussetze. Der früher übliche "Arzt im Praktikum" war bereits im Besitz der Approbation als Arzt. "Pharmazeut im Praktikum" sei aber ein Vorschlag, den man ohne Bedenken annehmen könne.
Die Hauptversammlung stimmte dem Antrag der Apothekerkammer Westfalen-Lippe mit großer Mehrheit zu.
Ein Schritt in die richtige Richtung, um das Image des Berufsnachwuchses zu stärken. Und ein gutes Beispiel dafür, dass es sich lohnt, die Außenwirkung berufstypischer Gewohnheiten gelegentlich zu hinterfragen.
Reinhild Berger
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