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DAZ aktuell
Neue Einkommensgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge
Die neue Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt im kommenden Jahr für alle Versicherten Jahr 45.000 Euro jährlich (2009: 44.100 Euro). Dies entspricht 3.750 Euro monatlich (2009: 3.675 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze wird ebenfalls angehoben: Bundeseinheitlich besteht für alle Bürgerinnen und Bürger eine Versicherungspflicht in der GKV, wenn ihr Bruttolohn 49.950 Euro/Jahr nicht übersteigt (2009: 48.600 Euro). Wer mehr verdient, kann freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben oder sich bei einer privaten Krankenkasse versichern.
Die neuen monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung werden im Westen 5.500 Euro/Monat (2009: 5.400 Euro/Monat) und im Osten 4.650 Euro/Monat (2009: 4.550 Euro/Monat) betragen.
Die neuen Rechengrößen gelten ab dem 1. Januar 2010. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
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