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Lockerung des gesetzlichen Kündigungsschutzes möglich

Kaum sind die Ergebnisse der Bundestagswahl bekannt gegeben worden, fordern Vertreter der Arbeitsgeber von der CDU/CSU und FDP, den Kündigungsschutz zu lockern. ADEXA - Die Apothekengewerkschaft warnt vor zunehmendem Sozialabbau, von dem Apothekenangestellte besonders betroffen wären.
Hände weg vom Kündigungsschutz­gesetz!
Foto: Dark Vectorangel - Fotolia.com/ADEXA

Zu den Maßnahmen, die der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) der neuen Regierung als 100 Tage-Programm empfiehlt, gehört eine "Flexibilisierung des Arbeitsmarktes": Betriebe mit weniger als 20 Angestellten sollten vom Kündigungsschutzgesetz ausgenommen werden. Doch die Vorstellungen mancher Kündigungsschutzgegner gehen weiter. Sie wollen auch die Wartezeit für die Anwendbarkeit des Gesetzes anheben. Statt wie bisher nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit wären Arbeitnehmer erst nach zwei Jahren abgesichert.

Derzeitige Rechtslage

Das Kündigungsschutzgesetz umfasst gesetzliche Regelungen zum Schutz der Angestellten. So ist eine Beendigung von Arbeitsverhältnissen nur in Form einer

  • betriebsbedingten Kündigung bei Firmenschließung oder Wegfall des Arbeitsplatzes,
  • einer personenbedingten Kündigung, falls Arbeitnehmer etwa durch eine chronische Krankheit den Job nicht mehr ausführen können, oder
  • einer verhaltensbedingten Kündigung bei einem Fehlverhalten

möglich. Anwendung finden die Rechtsnormen zurzeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern. Auch können diese Kündigungen auf ihre soziale Rechtfertigung hin gerichtlich überprüft werden, vorausgesetzt, dass der oder die Gekündigte mindestens sechs Monate lang im Betrieb beschäftigt ist.

Fast alle Apotheken wären betroffen

Laut ABDA-Statistiken arbeiteten im Jahr 2008 durchschnittlich knapp sieben Personen in einer Apotheke. Damit gilt der Kündigungsschutz derzeit nur in überdurchschnittlich großen Apotheken. Wenn der Kündigungsschutz erst in Betrieben mit mindestens 20 Mitarbeitern gelten würde, wären über 90 Prozent der Apothekenangestellten ohne Schutz. Zudem stünden bei einer Verlängerung der Wartezeit von sechs Monaten auf zwei Jahre alle Neueinsteiger viermal so lange ohne Kündigungsschutz da wie bisher.

Nutzen für die Wirtschaft umstritten

Untersuchungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung haben gezeigt, dass eine Schwächung des Kündigungsschutzes kaum Beschäftigungseffekte bringt. Im Gegenteil: Gerade bei Fachkräften besteht die Gefahr der Abwanderung ins Ausland. Langfristig nimmt die deutsche Wirtschaft also möglicherweise sogar Schaden.

Noch nichts entschieden

Guido Westerwelle (FDP) bekräftigte indes seine Wahlkampfaussagen in einem Interview mit dem "Spiegel": Zwar stehe der Schutz vor willkürlichen Kündigungen nicht zur Debatte. "Nur das spezielle Kündigungsschutzgesetz wollen wir so ändern, dass es erst greift für Arbeitnehmer, die länger als zwei Jahre in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten arbeiten. Kleine Betriebe müssen je nach Auftragslage flexibel bleiben, das sichert Arbeitsplätze."

Bei Vertretern der Union regt sich mittlerweile Widerstand: "Am Kündigungsschutz werden wir sicher nicht schrauben", sagte etwa Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU). Und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) ergänzte, dass Deutschland ein soziales Land bleiben müsse. "Das habe ich einfach als Überzeugung, vom Kündigungsschutz bis zur Privatisierung der Krankenversicherung, und das werde ich auch weiterhin vertreten."

Michael van den Heuvel

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