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Neu: Privatliquidation für Apotheken

Apotheken, die über die VSA* abrechnen, können ihren Kunden ab sofort die Möglichkeit bieten, Arznei- und Hilfsmittel inklusive der OTC-Produkte sowie alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen per Rechnung zu zahlen. Die VSA übernimmt Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr – alle Mahnstufen eingeschlossen.

Die Apotheke schickt die Belege per Post an die VSA. Erforderlich dazu ist eine genaue Auflistung der abzurechnenden Artikel (PZN) mit Preisangabe sowie Name und Adresse des Kunden. Innerhalb von maximal zwei bis drei Arbeitstagen erfolgt der Rechnungsversand an den Kunden im Namen der Apotheke. Liegt eine entsprechende Vereinbarung vor, so wird von der VSA direkt an die entsprechende Krankenkasse fakturiert. Erfolgt nach zwei Mahnbescheiden kein Zahlungseingang, wird mit der Apotheke Rücksprache gehalten. Falls die Apotheke die Einschaltung eines seriösen Inkassounternehmens oder eines Anwalts wünscht, kümmert sich die VSA ebenfalls darum. Die Kosten für das außergerichtliche Inkassomahnverfahren sind durch eine Zusammenarbeit mit der VSA bereits abgegolten. Die Abrechnung erfolgt detailgenau und mit einer Rechnungskopie zur Kontrolle. Die Apotheke kann selbst bestimmen, wann die Rechnungsbeträge an die Apotheke ausgezahlt werden. Statt nach 30 Tagen kann auf Wunsch gegen eine geringe Vorfinanzierungsgebühr bereits 100% des Rechnungsbetrages innerhalb von fünf Werktagen ausbezahlt werden. Durch diesen VSA-Vorfinanzierungs-Service lässt das Geld nicht lange auf sich warten. Weitere Informationen bei:

*VSA Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheken GmbH,
Tomannweg 6,
81673 München,
Tel. (0 89) 4 31 84-0,
Fax (0 89) 4 31 84-2 81,
Internet: http://www.vsa.de/

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