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Mehr Geld für Kliniken
Das sogenannte Krankenhausfinanzierungsreformgesetz bestimmt unter anderem, dass die Kliniken die tarifvertraglich vereinbarten Gehaltssteigerungen der Jahre 2008 und 2009 nicht allein tragen müssen. Die Krankenkassen sollen sich hälftig an diesen Kosten beteiligen. Zudem ist ein Förderprogramm zur Einstellung von zusätzlichen Pflegekräften geplant. In den nächsten drei Jahren könnten dadurch bis zu 17.000 neue Stellen im Pflegedienst entstehen, die zu 90 Prozent von den Kassen mitfinanziert werden. Darüber hinaus entfällt seit Jahresbeginn der "Sparbeitrag", den die Kliniken bislang an die gesetzlichen Krankenkassen zahlen (GKV-Rechnungsabschlag in Höhe von 0,5 Prozent).
Um die Mehrausgaben der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen im Jahr 2009 auf die zugesagten 3,5 Mrd. Euro zu begrenzen, werden verschiedene weitere Maßnahmen ergriffen. So wird unter anderem die Konvergenzphase zur endgültigen Einführung der Fallpauschalen um ein Jahr verlängert. Außerdem sollen die Krankenhäuser verstärkt dafür Sorge tragen, dass die von den Versicherten zu leistenden Zuzahlungen auch tatsächlich gezahlt werden. Das Finanzvolumen, das den Krankenhäusern 2009 allein aus der GKV zur Verfügung steht, wird insgesamt rund 56 Mrd. Euro betragen. Hinzu kommen Aufwendungen anderer Kostenträger (Beihilfe, PKV etc.). Ergänzend beteiligt sich der Bund im Rahmen des Konjunkturpakets II mit 75 Prozent an zusätzlichen Investitionen der Länder für die Sanierung und Neuausrüstung der Kliniken.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) forderte, die Hilfe für die Kliniken müsse schnell umgesetzt werden. Die Krankenhäuser bräuchten jetzt umgehend die finanzielle Unterstützung in Höhe von 1,35 Mrd. Euro, die das Gesetz für die Teilkompensation für die Tariflohnsteigerungen in Höhe von vier Milliarden Euro in 2008/2009 vorsehe, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Diese Summe sei zwar "mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein", aber die Krankenhäuser hätten trotzdem ungedeckte Lasten in Milliardenhöhe zu schultern, betonte er. Diese zwängen die Kliniken zu weiteren Einsparungen.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt betonte, dass die Krankenhäuser mit dem Gesetz "ein stabiles finanzielles Fundament und eine klare Zukunftsperspektive" erhielten. Das Gesetz schaffe und sichere Arbeitsplätze in einer wichtigen Wirtschaftsbranche und garantiere neue Investitionen in Pflege, Ausbildung und Betreuung. Schmidt forderte die Länder auf, ihre Verantwortung für die Krankenhausinvestitionen in den kommenden Monaten und Jahren wahrzunehmen und ihren Teil zum Abbau des Investitionsstaus beizutragen.
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