Wirtschaft

In Bayern darf in Zelten und Hallen wieder geraucht werden

(bü). Das Bundesverfassungsgericht hat die bayerischen Sonderregelungen zum Rauchverbot in Gaststätten für rechtens erklärt. Danach dürfen die Raucher wieder in Bier-, Wein- und Festzelten ihrem Hobby frönen, ferner in "als Festzelten genutzten ortsfesten Hallen auf Volksfesten" (wie dem Oktoberfest) und vergleichbar großen Veranstaltungen. Der Gesetzgeber habe diese Ausnahmen zulassen dürfen, weil die an solchen Veranstaltungen teilnehmenden Nichtraucher wegen der im Regelfall kurzen Dauer "nicht in gleichem Maße Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen" ausgesetzt seien wie in "ortsfesten Gaststätten", die ganzjährig besucht werden könnten.

(Az.: 1 BvR 2054/09)

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