Gesundheitspolitik

Die Eckpunkte stehen

FDP und Union sind sich bei Arzneimitteln einig

Berlin (ks). Philipp Rösler hat es geschafft: Am 26. März – und damit noch vor Ostern – konnte er seine mit dem Koalitionspartner CDU/CSU abgestimmten "Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrags für die Arzneimittelversorgung" vorstellen. Alle Beteiligten wirkten sichtbar gelöst, eine gesundheitspolitische Einigung gefunden zu haben. Wer gehofft hatte, die Union könne sich mit ihrer Forderung nach einer faktischen Abschaffung der Rabattverträge durchsetzen, wurde enttäuscht. Sie sollen weiterentwickelt werden. "Die Vertragsbedingungen werden verstetigt", heißt es in den Eckpunkten – gemeint sind damit etwa die Laufzeiten der Verträge. Zudem sollen nur noch die Zivilgerichte für das Vergabeverfahren zuständig sein. Zum Erhalt des Wettbewerbs sollen "flankierende Regelungen" getroffen werden – so will man Oligopole verhindern. Um dem Vorwurf entgegenzutreten, die Rabattverträge gefährdeten die Patienten-Compliance, soll eine Mehrkostenregelung eingeführt werden. In deren Rahmen soll eine Kostenerstattung für die Versicherten möglich sein – wie dies im Detail aussehen kann, ist jedoch noch offen.

Für die Apotheken von Belang ist zudem die geplante Umstellung der Großhandelsvergütung: Sie soll auf einen Fixzuschlag und einen kleinen prozentualen Zuschlag umgestellt werden. "Dabei werden die Funktionsrabatte an Apotheken berücksichtigt" heißt es in den Eckpunkten. Das Einsparvolumen dieser Maßnahme ist allerdings noch nicht beziffert. Beträge von mehreren 100 Millionen Euro, wie sie immer wieder genannt werden, hält man im Bundesgesundheitsministerium nicht zwingend für realistisch. Seit der 15. AMG-Novelle liegen Vorschläge für die Umstellung auf dem Tisch – welchen Weg die christlich-liberale Koalition nun gehen wird, ist noch offen. Weiterer Detailarbeit bedarf es auch in der Frage der Pick-up-Stellen. Hier wird in den Eckpunkten lediglich bekräftigt, dass man diese unterbinden werde.

Einschneidende Änderungen wird es vor allem im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel geben. "Erstmals können Pharmaunternehmen ihre Preise nicht mehr einseitig bestimmen", erklärte Rösler. Eine vorübergehende Ausnahme gibt es aber doch: Im ersten Jahr der Markteinführung können die Unternehmen weiterhin den Preis selbst bestimmen. Sie müssen aber auch zum Zeitpunkt der Markteinführung ein Dossier zu Kosten und Nutzen einreichen. Auf dessen Grundlage soll sodann der Gemeinsame Bundesausschuss eine Nutzenbewertung veranlassen – sie soll in der Regel spätestens drei Monate nach der Zulassung vorliegen. Dann wird entschieden, ob es sich um einen Solisten handelt oder nicht. Im ersten Fall sind GKV-Spitzenverband und Hersteller aufgerufen, innerhalb eines Jahres nach Zulassung einen Rabatt auszuhandeln – der Listenpreis, d. h. der Referenzpreis auch für andere Länder, bleibt damit erhalten. Kommt es zu keiner Einigung kommt eine Schiedsstelle zum Einsatz, die innerhalb von drei Monaten den Rabatt festsetzen soll. Alternativ können nach dem Schiedsspruch beide Seiten eine Kosten-Nutzen-Bewertung verlangen. Nicht-Solisten werden hingegen automatisch einer Festbetragsgruppe zugeordnet.

In Kraft treten sollen die geplanten Strukturänderungen möglichst als Gesamtpaket zum 1. Januar 2011. Die kurzfristig wirksamen Maßnahmen – vorgesehen ist ein um 10 Prozent erhöhter Herstellerrabatt auf Arzneimittel ohne Festbetrag und ein Preismoratorium bis Ende 2013 – könnten aber auch schon früher starten.

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